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Anwärterbezüge: Was verdienst du in der Zoll-Ausbildung?
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Anwärterbezüge: Was verdienst du in der Zoll-Ausbildung?

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Du überlegst, zum Zoll zu gehen, und fragst dich: „Bekomme ich während der Ausbildung überhaupt schon Geld – oder muss ich mich erst mal durchbeißen?“ Gute Nachricht: Beim Zoll bekommst du von Tag eins an Geld, und zwar deutlich mehr als in einer klassischen Lehre. Denn als Anwärterin oder Anwärter bist du kein Azubi mit Tarifvertrag, sondern Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Das ändert beim Geld eine ganze Menge – im Detail schauen wir uns das jetzt an.

Anwärterbezüge statt Azubi-Gehalt: Was ist der Unterschied?

Wenn du eine Ausbildung im Handwerk oder in der Industrie machst, bekommst du eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag. Beim Zoll ist das anders. Du wirst zum Start direkt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und erhältst sogenannte Anwärterbezüge. Das sind keine Löhne im klassischen Sinn, sondern Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Der praktische Effekt: Dein Geld richtet sich nicht danach, wie der Markt gerade „Azubis bezahlt“, sondern nach festen gesetzlichen Regeln. Und – das ist der entscheidende Punkt für deinen Geldbeutel – von deinen Bezügen gehen keine klassischen Sozialabgaben ab. Dazu später mehr.

Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Laufbahnen, weil sich danach die Höhe deiner Bezüge richtet:

  • Mittlerer Dienst: klassische Ausbildung (dual, ca. 2 Jahre), Einstieg später in der Regel als Zollobersekretäranwärter/in.
  • Gehobener Dienst: duales Studium (ca. 3 Jahre) mit Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) – bis 2023 Diplom-Finanzwirt/in (FH) –, Einstieg als Zollinspektoranwärter/in.

Der Anwärtergrundbetrag: das Herzstück deiner Bezüge

Den größten Teil deiner monatlichen Bezüge macht der Anwärtergrundbetrag aus. Er hängt davon ab, welches Eingangsamt du nach der Ausbildung anstrebst – grob gesagt: gehobener Dienst bringt einen höheren Grundbetrag als mittlerer Dienst.

Der Anwärtergrundbetrag wird in der Bundesbesoldung festgelegt und regelmäßig angepasst. Nach Anlage VIII BBesG (gültig seit 1. März 2024) beträgt er 1.473,37 Euro im mittleren und 1.744,22 Euro im gehobenen Dienst. Es ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von deiner Leistung gezahlt wird, solange du im Anwärterverhältnis bist.

Anwärtersonderzuschlag: wenn der Zoll Bewerber sucht

In Laufbahnen oder Regionen, in denen besonders viele Nachwuchskräfte gebraucht werden, kann zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt werden. Das ist ein Aufschlag auf den Grundbetrag, der die Ausbildung finanziell attraktiver machen soll. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, ist nicht überall gleich und kann sich ändern – frag das im Bewerbungsprozess konkret nach, denn das kann einen spürbaren Unterschied machen.

Ein kleiner Haken am Sonderzuschlag: Er ist oft an Bedingungen geknüpft. Wer die Prüfung nicht besteht oder kurz nach der Ausbildung den Dienst quittiert, muss ihn unter Umständen ganz oder teilweise zurückzahlen. Lies dir die Bedingungen also genau durch, bevor du fest mit dem Geld kalkulierst.

Familienzuschlag: mehr Geld, wenn du Verantwortung trägst

Bist du verheiratet oder hast Kinder, kommt der Familienzuschlag obendrauf. Er ist gestaffelt – Stufe 1 zum Beispiel für Verheiratete, weitere Stufen für Kinder. Für viele junge Anwärter ohne Familie ist das (noch) kein Thema, aber wenn deine Lebenssituation passt, ist es bares Geld, das du nicht vergessen solltest zu beantragen.

Anwärterbezüge 2026: Was steht brutto auf der Abrechnung?

Jetzt zur Frage, die dich wahrscheinlich am meisten interessiert: Welche Summe steht ungefähr auf dem Kontoauszug? Die folgende Tabelle zeigt den amtlichen Anwärtergrundbetrag.

Laufbahn Ausbildungsform Anwärtergrundbetrag brutto/Monat
Mittlerer Dienst Duale Ausbildung (2 Jahre) 1.473,37 €
Gehobener Dienst Duales Studium (3 Jahre) 1.744,22 €

Rechtsstand: Anlage VIII BBesG, gültig seit 1. März 2024 (Stand: September 2026). Mögliche Zuschläge (Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag) sind nicht eingerechnet; seit Ende 2025 zahlt der Bund auf die Besoldung zusätzlich Abschläge unter Vorbehalt – die genaue Höhe für Anwärter steht in der Bezügemitteilung.

Warum netto so viel übrig bleibt

Hier kommt der Teil, der die Zoll-Ausbildung finanziell so interessant macht. Wenn deine Freundin in der Industrie 1.000 € brutto verdient, bleiben ihr nach Steuern und Sozialabgaben vielleicht 800 € netto. Bei dir als Anwärter sieht die Rechnung anders aus – weil du Beamtin bzw. Beamter bist:

  • Keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Als Beamter zahlst du nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein; Kranken- und Pflegeversicherung laufen privat. Allein das macht netto einen großen Unterschied.
  • Keine gesetzliche Krankenversicherung. Stattdessen bekommst du Beihilfe – der Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten.

Das klingt fast zu schön – ein kleiner Wermutstropfen gehört dazu: Für den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, brauchst du eine private Krankenversicherung (PKV). Deren Beitrag musst du selbst zahlen, er geht also von deinem Netto wieder ab. Für junge, gesunde Anwärter sind diese PKV-Beiträge in der Regel überschaubar – aber sie sind ein Posten, den du einplanen solltest.

Unterm Strich bleibt von den Anwärterbezügen netto trotzdem ein vergleichsweise hoher Anteil übrig – oft deutlich mehr, als die reine Bruttozahl im Vergleich zu einer normalen Ausbildung vermuten lässt.

Hinweis zur Absicherung

Das Thema PKV, Beihilfe und Dienstunfähigkeit kann am Anfang verwirrend sein. Dieser Artikel ist eine reine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation. Wenn du wissen willst, welche Absicherung als Anwärter zu dir passt, kannst du dir dazu gezielt ein Angebot anfordern.

Und nach der Ausbildung? Die Abgrenzung zum späteren Gehalt

Wichtig zu verstehen: Die Anwärterbezüge sind nicht dein späteres Gehalt. Sie sind bewusst niedriger angesetzt, weil du dich noch in der Ausbildung befindest. Bestehst du die Laufbahnprüfung, wirst du in der Regel ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen – und ab da gilt die „normale“ Besoldung nach den A-Stufen.

Grobe Richtung: Im mittleren Dienst startest du dann in A7 (2.963,97 € in Stufe 1), im gehobenen Dienst in A9 (3.354,26 € plus 10,97 Euro). Diese Beträge liegen deutlich über den Anwärterbezügen und steigen mit Erfahrungsstufen und Beförderungen weiter. Alle Stufen und die seit Mai 2026 gezahlten Abschlagsbeträge stehen in der Besoldungstabelle für den Zoll. Wie es im mittleren Dienst Stufe für Stufe weitergeht, zeigt der Ratgeber Gehalt im mittleren Dienst.

Für deine Entscheidung heißt das: Schau dir nicht nur die Anwärterbezüge an, sondern auch, was danach kommt. Die Ausbildung ist die Durststrecke mit dem kleineren Betrag – das eigentliche Gehalt kommt danach.

FAQ – häufige Fragen zu den Anwärterbezügen beim Zoll

Bekomme ich während der Zoll-Ausbildung wirklich von Anfang an Geld?

Ja. Ab dem ersten Tag im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhältst du monatliche Anwärterbezüge. Es gibt keine unbezahlte Probezeit und keinen „Azubi-Hungerlohn“.

Warum ist mein Netto höher als bei einer normalen Ausbildung?

Weil als Anwärter keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgehen. Du zahlst Lohnsteuer sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch bleibt anteilig mehr übrig.

Verdiene ich im gehobenen Dienst mehr als im mittleren Dienst?

Ja. Der Anwärtergrundbetrag beträgt im gehobenen Dienst 1.744,22 Euro, im mittleren Dienst 1.473,37 Euro (Anlage VIII BBesG, gültig seit 1. März 2024).

Muss ich den Anwärtersonderzuschlag zurückzahlen, wenn ich aufhöre?

Das kann passieren. Der Sonderzuschlag ist oft an Bedingungen geknüpft – etwa das Bestehen der Prüfung und eine Mindestdienstzeit. Brichst du vorzeitig ab, kann eine Rückzahlung fällig werden. Lies die Bedingungen vor dem Start genau.

Wo finde ich die offiziellen, aktuellen Zahlen?

In Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes (Anwärtergrundbeträge) und Anlage IV (Grundgehälter nach der Ausbildung); beide sind unten verlinkt. Stand: September 2026.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.

In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt

Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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