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Zulagen: Polizei-, Wechselschicht-, Erschwerniszulage
Besoldung · 16. Juni 2026

Zulagen: Polizei-, Wechselschicht-, Erschwerniszulage

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Du fragst dich, was am Monatsende wirklich auf deinem Konto landet, wenn du beim Zoll arbeitest? Die Grundbesoldung nach Besoldungstabelle ist nur die halbe Wahrheit. Dazu kommen je nach Verwendung verschiedene Zulagen – und genau die machen den Unterschied zwischen „solide“ und „richtig ordentlich“. Das Wichtige vorweg: Nicht jeder bekommt jede Zulage. Was du am Ende kriegst, hängt davon ab, wo und wie du eingesetzt wirst. Wir gehen hier die wichtigsten durch, damit du weißt, worauf du achten musst.

Kurzer Hinweis vorab: Alle Beträge in diesem Artikel sind grobe Größenordnungen zur Orientierung (Stand 2026, ohne Gewähr). Die verbindlichen Werte stehen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) und werden regelmäßig angepasst. Bevor du mit konkreten Zahlen planst: immer die aktuelle offizielle Tabelle des BVA bzw. zoll.de prüfen.

Zoll Zulagen im Überblick: Warum sie so unterschiedlich ausfallen

Die Zoll Zulagen belohnen Dinge, die über den „normalen“ Bürojob hinausgehen: gefährliche oder körperlich fordernde Einsätze, Arbeit zu unbequemen Zeiten, besondere Verantwortung. Wer im Innendienst von 8 bis 16 Uhr Steuerbescheide bearbeitet, bekommt logischerweise andere Zulagen als jemand, der nachts im Kontrolleinheits-Streifendienst an der Grenze unterwegs ist.

Ein Beispiel: Zwei Anwärter starten gemeinsam ihre Laufbahn. Der eine geht später ins Hauptzollamt in die Sachbearbeitung, der andere zur Kontrolleinheit Verkehrswege mit Wechselschicht. Beide haben dieselbe Grundbesoldung – aber durch Schicht- und ggf. Vollzugszulage liegt der zweite am Monatsende spürbar darüber. Deshalb lohnt es sich, die Zulagen zu kennen, bevor du dich für eine Verwendung entscheidest.

Polizei- bzw. Vollzugszulage

Die sogenannte Polizeizulage (offiziell „Stellenzulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst“, die für vergleichbare Verwendungen auch beim Zoll greift) bekommst du, wenn du in einer vollzugspolizeilich geprägten Verwendung eingesetzt bist – also etwa in der Kontrolleinheit, beim Zollfahndungsdienst oder in vergleichbaren operativen Bereichen mit Vollzugsaufgaben.

Größenordnung: Das ist eine monatliche Stellenzulage im niedrigen dreistelligen Bereich. Sie ist nicht automatisch für jeden Zöllner dabei, sondern an die konkrete Verwendung gebunden. Wechselst du in den Innendienst, kann die Zulage wegfallen. Wichtig für deine Altersvorsorge: Ein Teil dieser Zulage kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhegehaltfähig sein, wenn sie lange genug bezogen wurde – die Details regelt das BBesG und sie ändern sich gelegentlich. Verlass dich hier nicht auf Faustregeln, sondern lass dir das im Konkreten bestätigen.

Wechselschichtzulage und Schichtzulage

Wer in Schichten arbeitet, wird dafür extra vergütet – und zwar gestaffelt nach Intensität:

  • Wechselschichtzulage: Die gibt es, wenn du in einem echten Wechselschichtdienst rund um die Uhr arbeitest, also regelmäßig auch Nachtschichten in einem rollierenden System leistest. Das ist die höhere der beiden Zulagen.
  • Schichtzulage: Diese fällt etwas niedriger aus und greift, wenn du zwar in Schichten arbeitest, aber die strengen Voraussetzungen der Wechselschicht nicht ganz erfüllst (z. B. weniger Nachtschichtanteil).

Beide bewegen sich im Bereich von einigen zehn bis gut hundert Euro im Monat, abhängig davon, wie viele Nachtschichten du tatsächlich leistest. Praxisbeispiel: Eine Kollegin in der Abfertigung am Flughafen arbeitet im Vollkonti-Schichtsystem inklusive Nachtdiensten – sie bezieht die Wechselschichtzulage. Ihr Kollege im verlängerten Tagdienst ohne Nacht bekommt nur die kleinere Schichtzulage. Diese Zulagen sind in der Regel nicht ruhegehaltfähig.

Erschwerniszulagen

Erschwerniszulagen entschädigen für besonders belastende Tätigkeiten. Sie sind in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) geregelt und kommen beim Zoll je nach Aufgabe ins Spiel, zum Beispiel bei:

  • Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung oder unter erschwerten Bedingungen,
  • Einsätzen mit Diensthunden (Rauschgift-, Sprengstoff- oder Bargeldspürhunde),
  • tauchenden oder bordgebundenen Verwendungen bei der Zoll-Wasserschutzeinheit,
  • bestimmten Diensten zu ungünstigen Zeiten (dazu gleich mehr).

Diese Zulagen sind oft spitz abgerechnet – also pro Stunde, pro Einsatz oder pro Diensthund – und nicht als runder Monatsbetrag. Wie hoch sie ausfallen, hängt stark von der konkreten Tätigkeit ab, deshalb nennen wir hier bewusst keine Pauschalzahl. Erschwerniszulagen sind grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig.

Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ-Zuschläge)

Ein eigener Klassiker: Zuschläge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, kurz DuZ. Die bekommst du für tatsächlich geleistete Stunden in der Nacht, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Das funktioniert anders als die monatliche Schichtzulage – DuZ wird nach geleisteten Stunden in den jeweiligen Zeitfenstern berechnet.

Heißt konkret: Eine Nachtschicht zwischen 20 und 6 Uhr bringt einen Nachtzuschlag pro Stunde, der Sonntagsdienst noch einmal einen eigenen Satz, Feiertage in der Regel den höchsten. Wer viele ungünstige Zeiten abdeckt, sammelt hier über den Monat eine ordentliche Summe – wer reinen Tagdienst macht, bekommt nichts davon. Auch diese Zuschläge sind nicht ruhegehaltfähig, sondern reine Vergütung für geleisteten Dienst.

Stellenzulagen für besondere Funktionen

Neben der genannten Vollzugszulage gibt es weitere Stellenzulagen, die an bestimmte Funktionen oder Verwendungen geknüpft sind – etwa für besonders verantwortungsvolle oder fachlich herausgehobene Tätigkeiten. Auch hier gilt: an die Stelle gebunden, nicht an die Person. Wechselst du den Aufgabenbereich, ändert sich häufig auch die Zulagensituation. Manche Stellenzulagen sind ganz oder teilweise ruhegehaltfähig, andere nicht – das ist Einzelfall und steht im BBesG.

Orientierungstabelle: Die wichtigsten Zulagen im Zolldienst

Die folgende Tabelle ist eine grobe Orientierung, kein verbindlicher Wert. Sie soll dir nur ein Gefühl geben, wofür es welche Zulage gibt und ob sie typischerweise fürs Ruhegehalt zählt. Die genauen Beträge stehen im BBesG/EZulV (Stand 2026, ohne Gewähr – bitte aktuelle offizielle Tabelle prüfen).

Zulage Wofür Größenordnung Ruhegehaltfähig?
Polizei-/Vollzugszulage Vollzugspolizeiliche Verwendung (z. B. Kontrolleinheit, Fahndung) monatlich, niedriger 3-stelliger Bereich teilweise möglich (verwendungs- u. zeitabhängig)
Wechselschichtzulage Echter Wechselschichtdienst rund um die Uhr monatlich, mittlerer 2- bis 3-stelliger Bereich in der Regel nein
Schichtzulage Schichtdienst ohne volle Wechselschicht-Voraussetzungen monatlich, kleiner als Wechselschicht in der Regel nein
Erschwerniszulagen (EZulV) Belastende Einsätze, Diensthunde, Wasserschutz u. a. meist pro Stunde/Einsatz, stark variabel nein
DuZ-Zuschläge Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsdienst pro geleisteter Stunde im jeweiligen Zeitfenster nein
Sonstige Stellenzulagen Besondere Funktionen/Verwendungen funktionsabhängig Einzelfall (BBesG)

Du siehst: Die Bandbreite ist groß, und vieles hängt von deiner konkreten Verwendung ab. Plane deshalb nicht mit der Maximalvariante, nur weil sie theoretisch möglich ist.

Worauf du achten solltest

Drei Dinge nimmst du am besten mit. Erstens: Zulagen sind verwendungsabhängig. Wer in den Innendienst wechselt, verliert oft die Vollzugs- und Schichtzulagen – das ist kein Fehler, sondern Systematik. Zweitens: Der Unterschied zwischen „ruhegehaltfähig“ und „nicht ruhegehaltfähig“ ist für deine spätere Pension wichtig. Schicht- und DuZ-Zuschläge polstern dein aktives Gehalt auf, fließen aber typischerweise nicht in die Pension ein. Drittens: Frag im Zweifel direkt bei deiner Bezügestelle oder im Personalbereich nach – die kennen deine konkrete Konstellation und die aktuell gültigen Sätze.

FAQ – Häufige Fragen zu Zulagen beim Zoll

Bekommt jeder Zollbeamte automatisch Zulagen?

Nein. Zulagen hängen an deiner konkreten Verwendung. Wer reinen Tagdienst im Innendienst macht, bekommt keine Schicht- oder Vollzugszulage. Erst bestimmte Einsatzbereiche, Schichtmodelle oder Erschwernisse lösen die jeweiligen Zulagen aus.

Sind Zulagen beim Zoll ruhegehaltfähig?

Das ist unterschiedlich. Manche Stellenzulagen können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise in die Pension einfließen, während Schicht-, Erschwernis- und DuZ-Zuschläge in der Regel nicht ruhegehaltfähig sind. Die genauen Regeln stehen im BBesG.

Wie viel kann ich durch Zulagen mehr verdienen?

Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht – es hängt davon ab, wie viele Schichten, Nachtdienste und Sondereinsätze du leistest. In einer schichtintensiven Vollzugsverwendung kann die Summe der Zulagen einen spürbaren Teil des Monatseinkommens ausmachen. Im reinen Tagdienst ist sie nahe null.

Wo finde ich die verbindlichen Beträge?

Die maßgeblichen Werte stehen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) und in den aktuellen Besoldungstabellen des Bundesverwaltungsamts. Offizielle Infos rund um die Zoll-Laufbahn findest du zudem auf zoll.de bzw. zoll-karriere.de.

Ändern sich die Zulagen?

Ja. Beträge und Voraussetzungen werden im Rahmen von Besoldungsanpassungen regelmäßig geändert. Verlass dich deshalb nie auf einen einmal gehörten Betrag, sondern prüfe vor konkreten Entscheidungen die aktuelle offizielle Tabelle.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

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