
Zulagen beim Zoll im Überblick: Polizeizulage, wechselnde Dienstzeiten, Erschwernis
Du fragst dich, was am Monatsende wirklich auf deinem Konto landet, wenn du beim Zoll arbeitest? Die Grundbesoldung nach Besoldungstabelle ist nur die halbe Wahrheit. Dazu kommen je nach Verwendung verschiedene Zulagen – und genau die machen den Unterschied zwischen „solide“ und „richtig ordentlich“. Das Wichtige vorweg: Nicht jeder bekommt jede Zulage. Was du am Ende kriegst, hängt davon ab, wo und wie du eingesetzt wirst. Wir gehen hier die wichtigsten durch, damit du weißt, worauf du achten musst.
Rechtsstand: Die Beträge in diesem Artikel stammen aus Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes (gültig seit 1. März 2024) und aus der Erschwerniszulagenverordnung des Bundes (EZulV), Stand September 2026. Welche Zulagen dir konkret zustehen, zeigt deine Bezügemitteilung.
Zoll Zulagen im Überblick: Warum sie so unterschiedlich ausfallen
Die Zoll Zulagen belohnen Dinge, die über den „normalen“ Bürojob hinausgehen: gefährliche oder körperlich fordernde Einsätze, Arbeit zu unbequemen Zeiten, besondere Verantwortung. Wer im Innendienst von 8 bis 16 Uhr Steuerbescheide bearbeitet, bekommt logischerweise andere Zulagen als jemand, der nachts im Kontrolleinheits-Streifendienst an der Grenze unterwegs ist.
Ein Beispiel: Zwei Anwärter starten gemeinsam ihre Laufbahn. Der eine geht später ins Hauptzollamt in die Sachbearbeitung, der andere zur Kontrolleinheit Verkehrswege mit Wechselschicht. Beide haben dieselbe Grundbesoldung – aber durch die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten und ggf. die Polizeizulage liegt der zweite am Monatsende spürbar darüber. Deshalb lohnt es sich, die Zulagen zu kennen, bevor du dich für eine Verwendung entscheidest.
Polizeizulage: die Stellenzulage für vollzugsnahe Verwendungen
Die bekannteste Zulage beim Zoll ist die Stellenzulage nach Nummer 9 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung A, umgangssprachlich Polizeizulage. Beamte der Zollverwaltung erhalten sie, wenn sie in der Grenzabfertigung arbeiten, in einem Bereich eingesetzt sind, den das Bundesfinanzministerium als typischerweise vollzugspolizeilich geprägt bestimmt hat, oder mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind. Unter denselben Voraussetzungen können auch Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst sie bekommen.
Die Höhe steht in Anlage IX BBesG: 95,00 Euro im Monat nach einem Jahr Dienstzeit, 228,00 Euro nach zwei Jahren. Ruhegehaltfähig wird sie in der Regel erst nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigender Verwendung. Wer sie genau bekommt, wie sie versteuert wird und was bei einem Wechsel in den Innendienst passiert, erklärt der Ratgeber zur Polizeizulage beim Zoll im Detail.
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (früher Wechselschichtzulage)
Wer im Schichtdienst arbeitet, etwa in der Abfertigung am Flughafen oder in einer Kontrolleinheit, sucht meist nach der „Wechselschichtzulage“. Beim Bund heißt sie heute Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten und steht in den §§ 17a bis 17d der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV); die frühere Wechselschicht- und Schichtzulage des § 20 EZulV ist weggefallen. Anspruch hast du in einem Monat, in dem du mindestens viermal Dienste mit stark verschobenem Beginn leistest – zwischen den Anfangszeiten zweier Dienste liegen dann mindestens sieben und höchstens 17 Stunden – und in dem mindestens fünf Nachtdienststunden zwischen 20 und 6 Uhr zusammenkommen.
- Grundbetrag: 2,40 Euro je Nachtdienststunde, höchstens 108 Euro im Monat; darüber hinausgehende Stunden werden in den Folgemonat übertragen.
- Erhöhungsbetrag: 1 Euro für jede Dienststunde zwischen 0 und 6 Uhr.
- Zusatzbetrag: 20 Euro im Monat, wenn mindestens drei deiner Dienste in diesem Monat überwiegend auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen.
Praxisbeispiel: Eine Kollegin in der Abfertigung am Flughafen hat im Oktober wechselnde Dienstbeginne, leistet 30 Nachtdienststunden, davon 12 zwischen 0 und 6 Uhr, und arbeitet an drei Wochenendtagen. Sie erhält 72 Euro Grundbetrag (30 × 2,40 Euro), 12 Euro Erhöhungsbetrag und 20 Euro Zusatzbetrag – zusammen 104 Euro für diesen Monat. Daneben kann die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten hinzukommen.
Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)
Unabhängig vom Schichtmodell gibt es die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach §§ 3 und 4 EZulV. Sie wird für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt, wenn im Kalendermonat mehr als fünf solcher Stunden zusammenkommen:
- 6,31 Euro je Stunde an Sonn- und Feiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember jeweils ab 12 Uhr
- 1,49 Euro je Stunde an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr
- 2,97 Euro je Stunde an allen anderen Tagen zwischen 20 und 6 Uhr
Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr an einem Werktag bringt damit 8 × 2,97 Euro = 23,76 Euro. Bereitschaftsdienst zu ungünstigen Zeiten zählt voll mit, Rufbereitschaft und Reisezeiten nicht. Wer ausschließlich Tagdienst von Montag bis Freitag macht, bekommt diese Zulage nicht.
Erschwerniszulagen für besondere Tätigkeiten
Die EZulV enthält außerdem Zulagen für einzelne, besonders belastende Tätigkeiten, etwa für Taucher (§§ 12 bis 14), für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler (§ 11) oder für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen (§ 17). Sie werden je nach Vorschrift pro Stunde, pro Einsatz oder als Monatsbetrag gezahlt und hängen an der konkreten Tätigkeit. Für Besatzungen seegehender Schiffe, die überwiegend zusammenhängend mehrstündig auf See eingesetzt sind, sieht Nummer 9a der Vorbemerkungen eine eigene Stellenzulage vor – ein Thema für den Wasserzoll.
Stellenzulagen für besondere Funktionen
Neben der Polizeizulage gibt es weitere Stellenzulagen, die an bestimmte Funktionen geknüpft sind. Auch hier gilt: Sie hängen an der Stelle, nicht an der Person. Wechselst du den Aufgabenbereich, ändert sich oft auch die Zulagensituation. Ob eine Stellenzulage ruhegehaltfähig ist, regelt Nummer 3a der Vorbemerkungen.
Übersicht: Zulagen im Zolldienst mit Beträgen
| Zulage | Rechtsgrundlage | Höhe (Stand September 2026) | Ruhegehaltfähig? |
|---|---|---|---|
| Polizeizulage | Vorbemerkung Nr. 9 BBesO A, Anlage IX BBesG | 95,00 € nach 1 Jahr, 228,00 € nach 2 Jahren Dienstzeit | ja, nach mindestens 10 Jahren zulageberechtigender Verwendung |
| Dienst zu wechselnden Zeiten | §§ 17a–17d EZulV | 2,40 € je Nachtdienststunde (höchstens 108 €), 1 € je Stunde zwischen 0 und 6 Uhr, 20 € Zusatzbetrag | nein |
| Dienst zu ungünstigen Zeiten | §§ 3, 4 EZulV | 6,31 € / 1,49 € / 2,97 € je Stunde | nein |
| Erschwerniszulagen für besondere Tätigkeiten | EZulV, z. B. §§ 11–14, 17 | je Tätigkeit unterschiedlich | nein |
Du siehst: Vieles hängt von deiner konkreten Verwendung ab. Plane deshalb nicht mit der Maximalvariante, nur weil sie theoretisch möglich ist.
Worauf du achten solltest
Drei Dinge nimmst du am besten mit. Erstens: Zulagen sind verwendungsabhängig. Wer in den Innendienst wechselt, verliert oft die Polizeizulage und die Zulage für wechselnde Dienstzeiten – das ist kein Fehler, sondern Systematik. Zweitens: Der Unterschied zwischen „ruhegehaltfähig“ und „nicht ruhegehaltfähig“ ist für deine spätere Pension wichtig. Die Zulage für wechselnde Dienstzeiten und die DuZ-Zuschläge polstern dein aktives Gehalt auf, fließen aber typischerweise nicht in die Pension ein. Drittens: Frag im Zweifel direkt bei deiner Bezügestelle oder im Personalbereich nach – die kennen deine konkrete Konstellation und die aktuell gültigen Sätze.
FAQ – Häufige Fragen zu Zulagen beim Zoll
Bekommt jeder Zollbeamte automatisch Zulagen?
Nein. Zulagen hängen an deiner konkreten Verwendung. Wer reinen Tagdienst im Innendienst macht, bekommt weder die Polizeizulage noch die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten. Erst bestimmte Einsatzbereiche, Schichtmodelle oder Erschwernisse lösen die jeweiligen Zulagen aus.
Sind Zulagen beim Zoll ruhegehaltfähig?
Die Polizeizulage wird nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigender Verwendung ruhegehaltfähig, bei Dienstunfähigkeit infolge einer im Dienst erlittenen Schädigung schon nach zwei Jahren (Nummer 3a der Vorbemerkungen). Die Zulagen nach der EZulV – Dienst zu wechselnden Zeiten, DuZ, Erschwerniszulagen – zählen für das Ruhegehalt nicht.
Wie viel kann ich durch Zulagen mehr verdienen?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht – es hängt davon ab, wie viele Schichten, Nachtdienste und Sondereinsätze du leistest. In einer schichtintensiven Vollzugsverwendung kann die Summe der Zulagen einen spürbaren Teil des Monatseinkommens ausmachen. Im reinen Tagdienst ist sie nahe null.
Wo finde ich die verbindlichen Beträge?
In Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes (Stellenzulagen) und in der Erschwerniszulagenverordnung; beide sind unten verlinkt. Welche Zulagen du tatsächlich bekommst, steht auf deiner Bezügemitteilung.
Ändern sich die Zulagen?
Ja. Die Stellenzulagen der Anlage IX werden per Gesetz angepasst, die EZulV-Beträge per Verordnung. Die Werte in diesem Artikel geben den Stand September 2026 wieder.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls durch die Bezügestelle. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Anlage I BBesG – Vorbemerkungen Nr. 3a (Ruhegehaltfähigkeit) und Nr. 9 (Polizeizulage)
- Anlage IX BBesG – Beträge der Stellenzulagen
- §§ 3 und 4 EZulV – Dienst zu ungünstigen Zeiten
- §§ 17a und 17b EZulV – Dienst zu wechselnden Zeiten
- Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) – Gesamttext
Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
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