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Absicherung

Beamte sind anders abgesichert als Angestellte: Statt der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die Beihilfe des Bundes, die 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt – den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Bei Dienstunfähigkeit in den ersten fünf Dienstjahren gibt es in der Regel noch kein Ruhegehalt. Ausnahmen gelten, wenn der Dienst die Ursache ist: Nach einem Dienstunfall greift die Unfallfürsorge, und Beamte auf Probe erhalten bei einer im Dienst erlittenen, nicht grob verschuldeten Schädigung Ruhegehalt auch ohne Wartezeit. Für grobe Fehler im Dienst kann der Dienstherr Beamte in Regress nehmen. In dieser Rubrik erklären wir Beihilfe und Krankenversicherung, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Rechtsschutz sowie die Altersvorsorge mit Riester und Altersvorsorgedepot – mit den Zahlen, die für Anwärterinnen und Anwärter zählen. Wer eine kostenlose Erstinformation möchte, findet zu Beihilfe und Krankenversicherung, zur Dienstunfähigkeit und zur Diensthaftpflicht je ein kurzes Formular.

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