Als Zollbeamtin oder Zollbeamter sind Sie beihilfeberechtigt – den Rest Ihrer Krankheitskosten decken Sie selbst ab. Welcher Tarif zu Ihrem Bemessungssatz passt, hängt von Ihrem Status, Ihrer Familiensituation und Ihrem Alter ab. Fordern Sie hier eine kostenlose Erstinformation an.
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