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Besoldungstabelle Zoll: Grundgehalt A 7 bis A 13

Was verdienst du als Zollbeamtin oder -beamter? Wähle Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Der Rechner zeigt zuerst das Grundgehalt, das der Bund seit Mai 2026 tatsächlich zahlt – als Abschlag unter Vorbehalt, weil das Bundesalimentationsgesetz noch nicht beschlossen ist. Über „Anzeige“ schaltest du auf die gesetzliche Tabelle der Anlage IV BBesG um (gültig seit 1. März 2024). Hinzu kommen je nach Verwendung Zulagen, Zuschläge und der Familienzuschlag.

Rechtsstand (September 2026): Verbindlich ist die Grundgehaltstabelle der Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024, mit den Stufen 1 bis 8. Im Vorgriff auf die gesetzliche Übernahme des Tarifergebnisses zahlt der Bund Abschläge – plus 3,0 Prozent rückwirkend ab April 2025 (laut BMI ab der Bezügezahlung für Dezember 2025) und plus 2,8 Prozent seit Mai 2026 – unter Vorbehalt des späteren Gesetzes; diese Beträge zeigt der Rechner in der Einstellung „Tatsächlich gezahlt“. Das Bundesalimentationsgesetz ist bislang ein Referentenentwurf des BMI vom 14. April 2026, nicht beschlossen und nicht in Kraft; Entwurfswerte zeigt der Rechner nicht. Angegeben ist das reine Grundgehalt ohne Zulagen, Zuschläge und Familienzuschlag; Beamte zahlen keine Sozialabgaben. Ohne Gewähr. Die geltenden Beträge je Laufbahn erklärt der Beitrag Zoll-Gehalt 2026: A 7 bis A 13 mit Tabelle.

Besoldungstabelle Zoll: was gilt und was gezahlt wird

Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind Bundesbeamte. Ihr Grundgehalt richtet sich deshalb nach der Bundesbesoldungsordnung A im Bundesbesoldungsgesetz – überall gleich, ob der Dienstort in Hamburg, Leipzig oder Lörrach liegt. Der mittlere Zolldienst umfasst seit 2020 die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 (A 6 ist dort kein Amt mehr und steht in der Tabelle nur zum Vergleich), der gehobene Dienst A 9 bis A 13, der höhere Dienst beginnt in A 13. Welches Amt zu welcher Gruppe gehört, zeigt die Übersicht der Dienstgrade beim Zoll. Was die Stufen im mittleren Dienst konkret bedeuten, erklärt der Ratgeber Gehalt im mittleren Dienst.

Rechtsstand Bundesbesoldung (geprüft am 24. September 2026)

  1. Verbindlich ist die Grundgehaltstabelle der Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024 (Anwärtergrundbeträge: Anlage VIII).
  2. Tatsächlich gezahlt: Im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses zahlt der Bund Abschläge – plus 3,0 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 (laut BMI ab der Bezügezahlung für Dezember 2025) und weitere 2,8 Prozent seit Mai 2026, jeweils unter Vorbehalt des späteren Gesetzes (BMI, 3. September 2025). Das Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht beschlossen.
  3. Entwurf: Das Bundesalimentationsgesetz, das die Erhöhung festschreiben und die Stufe 1 streichen soll, ist ein Referentenentwurf vom 14. April 2026 – kein Kabinettsbeschluss, nicht verkündet, nicht in Kraft (BMI-Verfahrensseite). Entwurfswerte zeigen wir deshalb nicht als geltende Beträge.

Gesetzliche Grundgehaltstabelle A 6 bis A 13

Monatliches Grundgehalt brutto nach Anlage IV BBesG in allen acht Erfahrungsstufen, ohne Familienzuschlag und Zulagen:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 62.833,40 €2.931,00 €3.029,92 €3.105,51 €3.183,86 €3.259,46 €3.343,26 €3.416,11 €
A 72.963,97 €3.050,57 €3.164,65 €3.281,42 €3.395,49 €3.510,94 €3.597,53 €3.684,10 €
A 83.123,39 €3.227,85 €3.374,87 €3.523,33 €3.671,73 €3.774,80 €3.879,24 €3.982,32 €
A 93.354,26 €3.457,34 €3.619,52 €3.784,42 €3.946,56 €4.056,80 €4.171,47 €4.283,30 €
A 103.575,51 €3.717,07 €3.921,86 €4.127,55 €4.337,08 €4.482,89 €4.628,67 €4.774,53 €
A 114.056,80 €4.273,37 €4.488,54 €4.705,13 €4.853,76 €5.002,40 €5.151,04 €5.299,72 €
A 124.334,26 €4.590,49 €4.848,12 €5.104,32 €5.282,70 €5.458,23 €5.635,18 €5.814,97 €
A 135.046,30 €5.286,94 €5.526,17 €5.766,83 €5.932,45 €6.099,51 €6.265,11 €6.427,89 €

Die Zeile A 6 steht nur zum Vergleich: Beim Zoll gehört A 6 seit 2020 nicht mehr zum mittleren Dienst, das Eingangsamt ist A 7 (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BBesG). Nach Anlage IV erhöht sich das Grundgehalt in A 6 im mittleren Dienst um 25,15 € und in A 9 und A 10 im gehobenen Dienst um 10,97 € – diese Erhöhungsbeträge sind in der Tabelle nicht eingerechnet. Rechtsstand: Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024 · Quelle: gesetze-im-internet.de · Stand: September 2026.

Tatsächlich gezahlt seit Mai 2026: Abschlagsbeträge

Diese Beträge werden seit Mai 2026 als Abschlag unter Vorbehalt gezahlt (BAlimentG noch nicht beschlossen). Sie entsprechen der gesetzlichen Tabelle mit plus 3,0 Prozent und anschließend plus 2,8 Prozent. Ob das spätere Gesetz genau diese Beträge festschreibt, ist offen; Nachzahlungen oder Verrechnungen regelt dann das Gesetz.

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 63.000,12 €3.103,46 €3.208,20 €3.288,24 €3.371,20 €3.451,24 €3.539,98 €3.617,11 €
A 73.138,37 €3.230,07 €3.350,86 €3.474,50 €3.595,28 €3.717,53 €3.809,21 €3.900,87 €
A 83.307,17 €3.417,78 €3.573,45 €3.730,64 €3.887,77 €3.996,91 €4.107,50 €4.216,64 €
A 93.551,63 €3.660,77 €3.832,50 €4.007,09 €4.178,78 €4.295,50 €4.416,92 €4.535,33 €
A 103.785,90 €3.935,78 €4.152,63 €4.370,42 €4.592,27 €4.746,67 €4.901,02 €5.055,47 €
A 114.295,50 €4.524,81 €4.752,65 €4.981,98 €5.139,35 €5.296,74 €5.454,13 €5.611,55 €
A 124.589,29 €4.860,59 €5.133,38 €5.404,66 €5.593,53 €5.779,40 €5.966,76 €6.157,12 €
A 135.343,23 €5.598,03 €5.851,33 €6.106,15 €6.281,51 €6.458,41 €6.633,75 €6.806,11 €

Auch hier steht die Zeile A 6 nur zum Vergleich. Rechtsstand: Abschlagszahlung vor der gesetzlichen Übernahme des Tarifabschlusses 2025/2026 (BMI, Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025), unter Vorbehalt · Stand: September 2026.

So funktionieren die Erfahrungsstufen

Bei der ersten Ernennung wird in der Regel Stufe 1 festgesetzt; förderliche Zeiten, etwa einschlägige Berufserfahrung, können nach § 28 BBesG angerechnet werden und führen zu einer höheren Startstufe. Danach steigt das Grundgehalt nach festen Erfahrungszeiten (§ 27 BBesG): zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4 und je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7. Die Endstufe 8 ist damit nach 23 Jahren erreicht. Voraussetzung ist, dass die Leistungen den Anforderungen des Amtes entsprechen; bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann vorübergehend schon das Grundgehalt der nächsten Stufe gezahlt werden. Eine Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe kommt unabhängig davon hinzu.

Rechenbeispiel

Eine Zollobersekretärin in A 7, Stufe 3 hat nach der gesetzlichen Tabelle ein Grundgehalt von 3.164,65 €; ausgezahlt werden seit Mai 2026 als Abschlag 3.350,86 €. Ein Zollinspektor, der nach dem dualen Studium in A 9 beginnt, erhält in Stufe 1 gesetzlich 3.354,26 € zuzüglich 10,97 Euro Erhöhungsbetrag für den gehobenen Dienst; der Abschlagsbetrag der Tabelle liegt bei 3.551,63 €.

Was die Tabelle nicht zeigt

Zum Grundgehalt kommen je nach Lebenslage der Familienzuschlag und je nach Verwendung Zulagen, etwa die Polizeizulage oder die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten – Beträge im Überblick Zulagen beim Zoll. Sozialversicherungsbeiträge fallen für Beamte nicht an; abgezogen werden Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, dafür sichert man den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil der Krankheitskosten privat ab. Wie aus dem Brutto ein Netto wird, zeigt das Netto-Rechenbeispiel.

Welche Werte der Rechner zeigt

Der Rechner oben arbeitet mit genau den beiden Tabellen dieser Seite. In der Einstellung „Tatsächlich gezahlt“ zeigt er die Abschlagsbeträge, die seit Mai 2026 unter Vorbehalt ausgezahlt werden; in der Einstellung „Gesetzliche Tabelle“ die Beträge der Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024 – jeweils in allen acht Stufen. Werte aus dem Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz zeigt er nicht, weil dieser Entwurf weder beschlossen noch in Kraft ist. Sobald das Gesetz verkündet ist, stellen wir Rechner und Tabellen um.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.

Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet

Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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