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Besoldung · 1. Juli 2026

Besoldungsgruppe A9 beim Zoll: Gehalt, Erfahrungsstufen & Aufstieg

A9 beim Zoll ist ein Verzahnungsamt: Spitzenamt des mittleren Dienstes (Amtsinspektor) und Eingangsamt des gehobenen Dienstes (Zollinspektor). Alle Fakten zum Grundgehalt nach Erfahrungsstufen (Bundesbesoldung 2026), zu Zulagen und Aufstieg.

Andreas Rothermund
5 Min Lesezeit

Die Besoldungsgruppe A9 nimmt beim Zoll eine besondere Stellung ein: Sie markiert die Nahtstelle zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst. Wer als Zöllnerin oder Zöllner in A9 eingestuft ist, steht damit entweder am Ende einer langen Laufbahn im mittleren Dienst oder ganz am Anfang des gehobenen Dienstes. Dieser Ratgeber erklärt, was A9 konkret bedeutet, wie sich das A9-Gehalt nach Erfahrungsstufen staffelt und welche Zulagen für Beschäftigte der Bundeszollverwaltung eine Rolle spielen.

Was bedeutet Besoldungsgruppe A9?

Besoldungsgruppen ordnen die Grundgehälter von Beamtinnen und Beamten. Der Zoll gehört zur Bundesfinanzverwaltung, seine Beschäftigten sind Bundesbeamte – daher gilt die Bundesbesoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und nicht die Besoldung eines einzelnen Landes. Das ist wichtig, denn die Länder führen eigene, teils deutlich abweichende Tabellen. Wer Gehälter vergleicht, sollte A9-Werte der Länder also nicht mit den Bundeswerten vermischen. Das Kürzel „A“ steht für die Laufbahnbesoldung, die Zahl für das jeweilige Amt innerhalb dieser Ordnung: Je höher die Zahl, desto höher grundsätzlich Amt und Grundgehalt.

A9 im mittleren vs. gehobenen Dienst

A9 ist ein sogenanntes Verzahnungsamt. Das heißt: Dieselbe Besoldungsgruppe schließt eine Laufbahn ab und eröffnet zugleich die nächste. Für die richtige Einordnung kommt es deshalb entscheidend darauf an, aus welcher Richtung man kommt.

A9 als Spitzenamt des mittleren Dienstes

Im mittleren Dienst ist A9 das Spitzenamt – die höchste erreichbare Stufe dieser Laufbahn. Die Amtsbezeichnung lautet hier typischerweise Amtsinspektorin bzw. Amtsinspektor. Dorthin gelangt man in der Regel durch Beförderung aus A8, meist nach vielen Jahren Berufserfahrung. Häufig ist dieses Spitzenamt mit einer ruhegehaltfähigen Amtszulage verbunden, die das Grundgehalt aufstockt. Ein weiterer regulärer Aufstieg innerhalb des mittleren Dienstes ist von hier aus nicht mehr möglich.

A9 als Eingangsamt des gehobenen Dienstes

Im gehobenen Dienst ist A9 dagegen das Eingangsamt – der Startpunkt. Beim Zoll tragen Berufsanfängerinnen und -anfänger dieser Laufbahn die Amtsbezeichnung Zollinspektorin bzw. Zollinspektor. Der Zugang erfolgt über ein duales Studium (Diplom-Finanzwirt/in bzw. Bachelor) im Vorbereitungsdienst. Anders als beim Amtsinspektor ist A9 hier kein Endpunkt, sondern der Beginn: Der nächste Schritt ist A10, danach folgen A11, A12 und – je nach Verwendung – höhere Ämter.

A9-Gehalt: Grundgehalt nach Erfahrungsstufen

Das Grundgehalt in A9 richtet sich nach Erfahrungsstufen. Die Bundesbesoldung kennt bis zu acht solcher Stufen; das Gehalt steigt mit zunehmender Dienstzeit automatisch an – zunächst in kürzeren, später in längeren Abständen. Mit der Besoldungsreform zum 1. Mai 2026 entfällt die bisherige Stufe 1, sodass Berufseinsteigerinnen und -einsteiger direkt in der nächsthöheren Stufe beginnen. Die folgende Tabelle zeigt grobe Brutto-Anhaltswerte für 2026 – die genauen Cent-Beträge ergeben sich stets aus der amtlichen Bundesbesoldungstabelle.

Erfahrungsstufe Grundgehalt/Monat (ca., brutto)
Anfangsstufe (Einstieg) ca. 3.550 €
Stufe 3 ca. 3.720 €
Stufe 4 ca. 3.930 €
Stufe 5 ca. 4.170 €
Stufe 6 ca. 4.440 €
Stufe 7 ca. 4.720 €
Endstufe (Stufe 8) ca. 4.850 €

Die Werte sind gerundete Näherungen und dienen nur der Orientierung. Hinzu kommen Zulagen und Zuschläge; abgezogen werden je nach Situation Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern. Eine etwaige Amtszulage für Amtsinspektoren ist in den reinen Grundgehaltswerten noch nicht enthalten.

Zulagen & Netto-Faktoren

Das Grundgehalt ist nur ein Teil des tatsächlichen Einkommens. Gerade beim Zoll können mehrere Bestandteile hinzukommen:

  • Polizeizulage (Stellenzulage): Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung, die im vollzugspolizeilichen Bereich eingesetzt sind – etwa in Kontrolleinheiten oder der Grenzabfertigung – können eine Stellenzulage erhalten, die die besonderen Belastungen des Vollzugsdienstes ausgleicht.
  • Amtszulage: Das Spitzenamt A9 des mittleren Dienstes (Amtsinspektor/in) ist häufig mit einer ruhegehaltfähigen Amtszulage verbunden. Sie zählt zum Grundgehalt und bleibt damit – anders als eine reine Stellenzulage – dauerhaft erhalten.
  • Familienzuschlag: Verheiratete sowie Beamte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag.
  • Erschwernis- und Dienstzuschläge: Für Nacht-, Wochenend- oder Schichtdienst können weitere Zuschläge anfallen.

Wie viel netto übrig bleibt, hängt stark von individuellen Faktoren ab: Steuerklasse, Beihilfe und privater Krankenversicherung, Kinderzahl sowie dem konkreten Dienstort und der Verwendung. Beamte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherung, dafür aber Lohnsteuer und – meist über eine private Absicherung – ihren Krankenversicherungsanteil.

Praxisbeispiel

Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Nachwuchskraft schließt das duale Studium beim Zoll ab und wird als Zollinspektorin im gehobenen Dienst in A9 eingestellt. Sie startet in einer der unteren Erfahrungsstufen mit einem Grundgehalt im Bereich von rund 3.550 Euro brutto und kann – je nach Dienstposten – mit Familienzuschlag und gegebenenfalls einer Stellenzulage rechnen. Über die Jahre steigt sie in den Erfahrungsstufen auf und wird parallel in höhere Ämter (A10, A11) befördert. Ihr Kollege im mittleren Dienst hat dieselbe Besoldungsgruppe als Amtsinspektor dagegen bereits als Endpunkt seiner Laufbahn erreicht – inklusive Amtszulage, aber ohne regulären weiteren Aufstieg. Beide sind in A9, ihre berufliche Perspektive unterscheidet sich jedoch grundlegend.

💡 Tipp: Mit dem interaktiven Besoldungsrechner lässt sich das Grundgehalt für alle Bundesländer, Besoldungsgruppen (A5–A16) und Erfahrungsstufen inkl. Familienzuschlag berechnen.

Häufige Fragen

Ist A9 mittlerer oder gehobener Dienst?

A9 ist beides – ein sogenanntes Verzahnungsamt. Im mittleren Dienst ist es das Spitzenamt (Amtsinspektorin/Amtsinspektor), im gehobenen Dienst das Eingangsamt (Zollinspektorin/Zollinspektor).

Wie viel verdient man in A9 beim Zoll?

Das Grundgehalt in A9 liegt nach der Bundesbesoldung 2026 grob bei rund 3.550 Euro brutto in der Anfangsstufe und steigt bis auf etwa 4.850 Euro in der Endstufe. Hinzu kommen je nach Verwendung Zulagen sowie der Familienzuschlag.

Welche Zulagen gibt es in A9 beim Zoll?

Infrage kommen unter anderem die Polizeizulage (Stellenzulage) bei vollzugspolizeilichen Aufgaben, eine Amtszulage für das Spitzenamt des mittleren Dienstes, der Familienzuschlag sowie Erschwerniszuschläge für Schicht- oder Nachtdienst.

Wie geht es nach A9 im gehobenen Dienst weiter?

Im gehobenen Dienst ist A9 das Eingangsamt. Der nächste Beförderungsschritt ist A10, danach folgen A11 und A12; höhere Ämter sind je nach Dienstposten und Verwendung möglich.



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