
Die Polizeizulage beim Zoll: Wer sie bekommt und wie hoch
Was die Polizeizulage beim Zoll ist, wer sie erhält und welche weiteren Zulagen das Gehalt erhöhen.
Das Grundgehalt ist nur ein Teil des Zoll-Einkommens. Verschiedene Zulagen und Zuschläge erhöhen das Netto teils spürbar – die bekannteste unter ihnen ist die Polizeizulage. Dieser Ratgeber erklärt Bewerberinnen, Bewerbern und aktiven Beamten, was die Polizeizulage ist, wer sie erhält, wie sie sich von anderen Zulagen unterscheidet und worauf du beim Vergleich zweier Stellen achten solltest.
Was die Polizeizulage ist
Die Polizeizulage ist eine Stellenzulage, die Beamtinnen und Beamten mit bestimmten vollzugs- und kontrollnahen Aufgaben gezahlt wird. Ihre Grundlage ist Nummer 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes). Sie gilt die Besonderheiten dieser Dienste ab – ausdrücklich auch den Aufwand, der mit Posten-, Streifen- und Nachtdienst verbunden ist – und wird monatlich zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt.
Die Höhe steht in Anlage IX BBesG (gültig seit 1. März 2024): 95,00 Euro im Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 228,00 Euro nach zwei Jahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt also nach dem ersten Jahr 95 Euro und nach dem zweiten Jahr 228 Euro zusätzlich; welche Zeiten als Dienstzeit zählen, stellt die Bezügestelle fest. Die Beträge werden per Gesetz angepasst; ob das geplante Bundesalimentationsgesetz sie ändert, ist offen, solange es nur als Entwurf vorliegt.
Wer sie erhält
Maßgeblich ist nicht die Laufbahn, sondern die konkrete Verwendung. Beamte der Zollverwaltung erhalten die Zulage nach Nummer 9 Abs. 1, wenn sie in der Grenzabfertigung verwendet werden, in einem Bereich arbeiten, in dem nach Bestimmung des Bundesfinanzministeriums typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, oder mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind. Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst erhalten sie unter denselben Voraussetzungen. Eine reine Innendiensttätigkeit qualifiziert in der Regel nicht dafür. Ob sie in deinem Fall anfällt, hängt also von deiner Funktion ab und kann sich mit einer Versetzung ändern. Das ist ein wichtiger Unterschied zu festen Gehaltsbestandteilen: Die Zulage ist an die Stelle geknüpft, nicht an deine Person. Wechselst du in eine Verwendung, die die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entfällt sie – auch ohne dass sich deine Besoldungsgruppe ändert. Umgekehrt kann sie mit einem Wechsel in den Außendienst hinzukommen. Für die Planung heißt das: Verlass dich bei langfristigen Verpflichtungen wie einer Finanzierung auf das Grundgehalt und behandle die Zulage als das, was sie ist – ein an die Tätigkeit gebundener Zusatz.
Welche Zulagen und Zuschläge noch dazukommen
Die Polizeizulage ist nur ein Baustein. Je nach Dienst kommen weitere Bestandteile hinzu, die das Netto erhöhen:
- die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV (früher Wechselschicht- und Schichtzulage)
- Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Erschwerniszulagen für besondere Belastungen einzelner Tätigkeiten
- der Familienzuschlag für Verheiratete und Beamte mit Kindern
Einen systematischen Überblick über alle Zulagenarten mit ihren Beträgen bietet der Ratgeber Zulagen beim Zoll im Überblick. Wichtig ist, diese Bausteine auseinanderzuhalten: Manche sind an eine Funktion gebunden, andere an die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, wieder andere an deine familiäre Situation. Sie folgen also unterschiedlichen Regeln und können unabhängig voneinander wegfallen oder hinzukommen.
Was von den Zuschlägen steuerfrei bleibt
Bei den Schichtzuschlägen lohnt der Blick auf die Steuer, denn hier gilt eine Besonderheit: Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind innerhalb der Grenzen des Einkommensteuergesetzes (§ 3b EStG) steuerfrei. Die genauen Höchstsätze sind dort gestaffelt geregelt; wer sie ausschöpft, sieht auf dem Kontoauszug einen größeren Unterschied als auf der Besoldungstabelle. Wichtig ist die Abgrenzung: Stellenzulagen wie die Polizeizulage sind davon nicht erfasst – sie werden regulär versteuert. Steuerfrei sind nur die Zuschläge für die konkret zu ungünstiger Zeit geleistete Arbeit. Das erklärt auch, warum zwei Beamte mit derselben Besoldungsgruppe unterschiedlich viel auf dem Konto haben können: Wer regelmäßig nachts und an Wochenenden Dienst leistet, erhält Zuschläge, die zu einem erheblichen Teil ohne Steuerabzug ausgezahlt werden, während eine reine Tagesdienststelle diesen Effekt nicht hat. Wie sich brutto und netto insgesamt zueinander verhalten, macht das Rechenbeispiel zu netto vom brutto anschaulich.
Zählt die Zulage für die spätere Pension mit?
Ja, unter Bedingungen, die Nummer 3a der Vorbemerkungen festlegt: Die Polizeizulage gehört zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wenn du mindestens zehn Jahre zulageberechtigend verwendet worden bist. Schon nach zwei Jahren reicht es, wenn das Dienstverhältnis wegen Dienstunfähigkeit oder Tod infolge einer im Dienst erlittenen Schädigung endet oder wenn du nach einer solchen Schädigung amtsärztlich festgestellt nicht mehr polizeidiensttauglich bist und deshalb die Laufbahn oder Verwendung wechselst. Zeiten vor dem 1. Januar 2024 zählen mit; maßgeblich ist der Betrag der Anlage IX, der beim letzten Bezug der Zulage galt. Ob deine bisherigen Verwendungen zulageberechtigend waren, bestätigt die Personalstelle. Ebenso wichtig ist, dass eine Zulage entfällt, wenn die zulageberechtigende Verwendung endet; verlässlich planen lässt sich deshalb nur mit dem Grundgehalt.
Was das für den Stellenvergleich bedeutet
Wer zwei Stellen vergleicht, sollte nie nur die Besoldungsgruppe gegeneinander rechnen, sondern die konkrete Verwendung samt Schichtmodell und Zulagen. Eine Stelle mit Wechselschicht und Polizeizulage kann netto deutlich über einer höher eingruppierten Innendienststelle liegen – und umgekehrt bringt eine Beförderung ohne zulageberechtigende Verwendung weniger, als die Besoldungsgruppe vermuten lässt. Um solche Effekte zu erkennen, hilft es, die eigene Gehaltsabrechnung lesen zu können und die einzelnen Positionen einzuordnen. Ebenso wirkt sich der Schichtdienst nicht nur auf den Alltag, sondern unmittelbar auf das Netto aus.
Häufige Fragen
Bekommt jeder Zollbeamte die Polizeizulage?
Nein. Sie hängt von der konkreten Verwendung ab; nur bestimmte vollzugs- und kontrollnahe Tätigkeiten qualifizieren dafür. Eine reine Innendiensttätigkeit erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Wie hoch ist die Polizeizulage?
Nach Anlage IX BBesG 95,00 Euro im Monat nach einem Jahr Dienstzeit und 228,00 Euro nach zwei Jahren (Stand September 2026).
Sind die Schichtzuschläge steuerfrei?
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerfrei. Stellenzulagen wie die Polizeizulage sind davon nicht erfasst und werden regulär versteuert.
Zählt die Zulage für die Pension mit?
Ja, in der Regel nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigender Verwendung; bei Dienstunfähigkeit infolge einer im Dienst erlittenen Schädigung schon nach zwei Jahren (Nummer 3a der Vorbemerkungen zum BBesG).
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Anlage I BBesG – Vorbemerkungen Nr. 3a und Nr. 9
- Anlage IX BBesG – Betrag der Stellenzulage Nr. 9
- § 3b EStG – steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- §§ 17a und 17b EZulV – Dienst zu wechselnden Zeiten
Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern: