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Personalvertretung und Gewerkschaft BDZ beim Zoll
Im Dienst ·

Personalvertretung und Gewerkschaft BDZ beim Zoll

Welche Rolle Personalrat und die Gewerkschaft BDZ beim Zoll spielen und wie sie deine Interessen vertreten.

Andreas Rothermund
5 Min Lesezeit

Auch im öffentlichen Dienst machst du deine Interessen nicht allein mit dem Dienstherrn aus: Zwei Einrichtungen vertreten dich – der Personalrat innerhalb der eigenen Dienststelle und die Gewerkschaft auf der politischen Ebene. Beim Zoll ist der BDZ die maßgebliche Berufsvertretung. Dieser Ratgeber erklärt, wie beide zusammenwirken, worin sie sich unterscheiden und warum sie im Beamtenverhältnis eine größere Rolle spielen als in der Privatwirtschaft. Er richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber ebenso wie an aktive Zollbeschäftigte.

Zwei Säulen der Interessenvertretung

Die Vertretung der Beschäftigten ruht auf zwei Säulen, die oft verwechselt werden. Der Personalrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten innerhalb einer Dienststelle, etwa eines Hauptzollamts. Er gehört zur Verwaltung und arbeitet mit der Dienststellenleitung zusammen. Die Gewerkschaft steht dagegen außerhalb der Behörde: Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der die berufspolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Gesetzgeber und Ministerien vertritt. Wer beim Zoll arbeitet, hat mit beiden zu tun, ohne beiden angehören zu müssen.

Der Personalrat: Mitbestimmung in der Dienststelle

Rechtsgrundlage der Personalvertretung ist das Bundespersonalvertretungsgesetz. Der Personalrat wird von den Beschäftigten für eine feste Amtszeit gewählt und wirkt bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit. Anders als ein Personalrat kann er nicht alles allein entscheiden; je nach Angelegenheit muss die Dienststelle ihn anhören, mit ihm verhandeln oder seine Zustimmung einholen. Für dich ist er die erste Anlaufstelle, wenn es in der Dienststelle Probleme gibt. Typische Felder seiner Mitwirkung sind:

  • Arbeitszeit-, Dienst- und Urlaubsplanung sowie Schichtmodelle
  • Auswahlentscheidungen bei Einstellung, Umsetzung und Versetzung an einen anderen Standort
  • Maßnahmen der Fortbildung und der Gesundheitsförderung
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Ausstattung

Die Gewerkschaft BDZ

Der BDZ – Bund Deutscher Zollbeamten ist die berufsständische Gewerkschaft der Zollverwaltung und im Deutschen Beamtenbund organisiert. Er vertritt die Zöllnerinnen und Zöllner dort, wo der Personalrat nicht hinreicht: gegenüber dem Bundesfinanzministerium, im Gesetzgebungsverfahren und in der Öffentlichkeit. Mitglieder erhalten in der Regel Rechtsschutz in dienstlichen Streitfragen, eine Erstinformation zu beamtenrechtlichen Themen und Unterstützung durch Fachleute. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kostet einen monatlichen Beitrag; niemand muss eintreten, um beim Zoll Karriere zu machen. Neben der Interessenvertretung übernimmt der BDZ auch klassische Verbandsaufgaben: Er informiert über gesetzliche Änderungen, kommentiert Reformvorhaben und ist in Fachausschüssen vertreten. Für viele Beschäftigte ist er damit auch eine Informationsquelle, unabhängig davon, ob sie einen konkreten Streitfall haben.

Warum das Streikverbot beide aufwertet

Personalrat und Gewerkschaft wiegen im Beamtenverhältnis schwerer als in der Wirtschaft, weil Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen. Das Streikverbot folgt aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums: Der Dienstherr sichert lebenslange Alimentation, Versorgung und Fürsorge zu, im Gegenzug schuldet der Beamte ununterbrochene Dienstleistung und besondere Treue. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verbot mehrfach bestätigt, zuletzt in einer Grundsatzentscheidung im Jahr 2018. Mehr zu diesem Spannungsverhältnis liest du im Beitrag über den Beamtenstatus mit Treuepflicht und Mäßigungsgebot. Die Verbände übernehmen damit die Rolle, die in der Privatwirtschaft der Tarifkonflikt spielt – sie sind der Ersatz für ein Druckmittel, das dem Beamten fehlt.

Besoldung wird festgesetzt, nicht verhandelt

Ein praktischer Unterschied zeigt sich beim Geld. Die Besoldung wird nicht ausgehandelt, sondern durch Gesetz festgesetzt. Gewerkschaften wie der BDZ werden in den Verfahren angehört und begleiten sie – bis hin zu Musterklagen vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Ein erheblicher Teil der Besoldungskorrekturen der vergangenen Jahre geht auf solche Verfahren zurück, nicht auf Verhandlungen am Tisch. Wie sich die Beträge über die Erfahrungsstufen entwickeln, zeigt die Besoldungstabelle des Bundes.

Was das für dich bedeutet

Für Beschäftigte heißt das konkret: Bei Konflikten mit der Dienststelle – etwa um Dienstpläne, Beurteilungen oder eine Umsetzung – ist der Personalrat der erste Ansprechpartner, die Gewerkschaft die zweite Ebene, wenn es um Rechtsschutz oder grundsätzliche Fragen geht. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich damit noch nicht befassen, sollten aber wissen, dass es diese Strukturen gibt. Deine allgemeinen Rechte und Pflichten als Zollbeamter bilden den Rahmen, innerhalb dessen beide Vertretungen wirken. Gut zu wissen ist außerdem, dass die Arbeit im Personalrat ehrenamtlich neben dem Dienst geleistet wird; für die dafür nötige Zeit werden die Mitglieder von ihren übrigen Aufgaben freigestellt. Wer sich selbst einbringen möchte, kann bei den turnusmäßigen Wahlen kandidieren – auch das ist eine Form, die eigenen Arbeitsbedingungen mitzugestalten.

Verbreitete Irrtümer

  • „Personalrat und Gewerkschaft sind dasselbe.“ Nein – der eine sitzt in der Dienststelle, die andere wirkt politisch von außen.
  • „Ohne Gewerkschaft habe ich keinen Rechtsschutz.“ Rechtsschutz ist eine Leistung der Mitgliedschaft; ohne sie kannst du dich an einen Fachanwalt wenden.
  • „Der Personalrat kann jede Entscheidung der Leitung kippen.“ Er hat je nach Thema Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte, aber keine Allzuständigkeit.

Häufige Fragen

Muss ich beim Zoll in die Gewerkschaft eintreten?

Nein. Die Mitgliedschaft im BDZ ist freiwillig und für Einstellung und Karriere ohne Bedeutung. Sie bringt Zusatzleistungen wie Rechtsschutz und eine Erstinformation, ist aber keine Voraussetzung für den Dienst.

Worin unterscheiden sich Personalrat und Gewerkschaft?

Der Personalrat ist die gewählte Beschäftigtenvertretung innerhalb der Dienststelle und wirkt bei personellen und sozialen Angelegenheiten mit. Die Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der die Interessen ihrer Mitglieder politisch und rechtlich vertritt.

Warum dürfen Zollbeamte nicht streiken?

Das Streikverbot gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Als Ausgleich sichert der Dienstherr lebenslange Alimentation und Fürsorge zu; die Interessenvertretung übernehmen Personalrat und Gewerkschaft.

An wen wende ich mich bei Problemen in der Dienststelle?

Erste Anlaufstelle ist der Personalrat deiner Dienststelle. Geht es um Rechtsschutz oder grundsätzliche beamtenrechtliche Fragen, kommen die Gewerkschaft oder ein Fachanwalt hinzu.




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