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Besoldungstabelle Bund 2026 mit Erfahrungsstufen
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Besoldungstabelle Bund 2026 mit Erfahrungsstufen

Andreas Rothermund
8 Min Lesezeit

Du hast die Bundesbesoldungstabelle vor dir, suchst deine Besoldungsgruppe – und dann stehen da plötzlich acht Spalten mit Zahlen, die alle unterschiedlich hoch sind. Welche gilt jetzt für dich? Genau das ist der Knackpunkt, an dem die meisten beim ersten Blick aussteigen. Die gute Nachricht: Sobald du die Logik hinter den Erfahrungsstufen verstanden hast, liest du die Tabelle in 30 Sekunden korrekt ab. Dieser Artikel erklärt dir genau das – wie die Tabelle aufgebaut ist, wie du deine Stufe findest und wann du in die nächste aufsteigst.

Besoldungstabelle Bund 2026: So ist sie aufgebaut

Die Besoldungstabelle Bund 2026 hat zwei Achsen – und genau dieses Zusammenspiel musst du verstehen. Stell dir die Tabelle wie ein Schachbrett vor:

  • Senkrecht (die Zeilen): die Besoldungsgruppe. Das sind beim Zoll im mittleren und gehobenen Dienst die A-Gruppen – von A 7 über A 9 bis A 13. Sie hängt von deiner Laufbahn und deinem Amt ab. Je höher die Zahl, desto höher das Amt.
  • Waagerecht (die Spalten): die Erfahrungsstufe. Das sind in der A-Ordnung in der Regel acht Stufen. Sie hängen davon ab, wie lange du schon Berufserfahrung im öffentlichen Dienst sammelst.

Dein konkretes Grundgehalt ist also der Punkt, an dem sich deine Zeile (Besoldungsgruppe) und deine Spalte (Erfahrungsstufe) kreuzen. Ein A 9 in Stufe 2 verdient deutlich weniger als ein A 9 in Stufe 8 – obwohl beide dieselbe Besoldungsgruppe haben. Die Besoldungsgruppe sagt also, welches Amt du hast. Die Erfahrungsstufe sagt, wie lange du schon dabei bist.

Wichtig: Die Zahlen in der Tabelle sind das reine Grundgehalt. Familienzuschlag (z. B. für Kinder), Stellen- oder Erschwerniszulagen kommen je nach Situation noch obendrauf und stehen in eigenen Tabellen.

Was ist die A-Ordnung – und warum gerade A?

Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) kennt mehrere „Besoldungsordnungen“. Für dich als Zollbeamtin oder Zollbeamten ist fast immer die Besoldungsordnung A relevant. Das „A“ steht für die aufsteigenden Ämter im mittleren, gehobenen und teils höheren Dienst – also genau die Laufbahnen, in denen man durch Erfahrung und Beförderung Schritt für Schritt aufsteigt.

Daneben gibt es noch die B-Ordnung (feste Gehälter für hohe Leitungsämter, ohne Stufen), die R-Ordnung (Richter und Staatsanwälte) und die W-Ordnung (Professoren). Die kannst du für deine Zoll-Laufbahn getrost ignorieren. Merke dir einfach: Zoll = A-Ordnung = Tabelle mit Erfahrungsstufen.

Ein typisches Beispiel: Nach der Ausbildung im mittleren Dienst startest du als Zollobersekretär in A 7. Im gehobenen Dienst (Studium) geht es als Zollinspektor in A 9 los. Beförderungen heben dich später in A 8, A 9, A 10 und so weiter – das ist der Sprung in der Zeile.

Deine Erfahrungsstufe ablesen – so findest du die richtige Spalte

Die Erfahrungsstufe ist der Teil, der am meisten Verwirrung stiftet. Dabei ist das Prinzip simpel: Du startest beim ersten Eintritt ins Beamtenverhältnis grundsätzlich in Stufe 1 und arbeitest dich nach oben – nicht durch Beförderung, sondern allein durch Zeit mit anerkannter Erfahrung.

Das nennt man Erfahrungszeiten. Vereinfacht: Zeiten, in denen du als Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst tätig warst und deine Leistung den Anforderungen entsprach, zählen mit. Wer also schon vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, kann unter Umständen höher einsteigen als in Stufe 1 – das prüft deine Bezügestelle bei der Einstellung.

Ein entscheidender Punkt, den viele falsch verstehen: Bei einer Beförderung wandert deine Erfahrungsstufe mit. Du fällst nicht zurück auf Stufe 1. Wenn du als A 9 in Stufe 5 zu A 10 befördert wirst, bleibst du grundsätzlich in einer entsprechenden Stufe – du rutschst nur in eine andere Zeile mit höheren Beträgen. Beförderung verändert die Besoldungsgruppe, nicht deine bisher erworbene Erfahrung.

Aufstieg in die nächste Stufe: Wann es mehr Geld gibt

Der Stufenaufstieg läuft nach festen Erfahrungszeiten – vorausgesetzt, deine Leistungen entsprechen den Anforderungen. § 27 Abs. 3 BBesG legt sie so fest:

  • in Stufe 1: 2 Jahre
  • in den Stufen 2, 3 und 4: je 3 Jahre
  • in den Stufen 5, 6 und 7: je 4 Jahre

Das heißt konkret: Nach zwei Jahren kommt der erste Sprung, danach alle drei und später alle vier Jahre. Die Endstufe 8 erreichst du nach insgesamt 23 Jahren. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge, etwa ein Urlaub ohne Besoldung, verzögern den Aufstieg um diese Zeit.

Zwei Dinge können den Aufstieg verschieben: Erstens kann er bei dauerhaft schwacher Leistung gehemmt werden – dann bleibst du vorerst in deiner Stufe. Zweitens gibt es Möglichkeiten, bei besonders guter Leistung schneller aufzusteigen (Leistungsstufe). Beides ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Beispieltabelle: So wächst das Grundgehalt mit den Stufen

Die Tabelle zeigt drei typische Besoldungsgruppen beim Zoll in der Anfangs-, einer mittleren und der Endstufe – mit den gesetzlichen Beträgen nach Anlage IV BBesG (gültig seit 1. März 2024), ohne Zulagen und Familienzuschlag:

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 4 Stufe 8
A 7 2.963,97 € 3.281,42 € 3.684,10 €
A 9 3.354,26 € 3.784,42 € 4.283,30 €
A 11 4.056,80 € 4.705,13 € 5.299,72 €

Seit Mai 2026 werden diese Beträge seit Mai 2026 als Abschlag unter Vorbehalt gezahlt (BAlimentG noch nicht beschlossen) – ausgezahlt wird für dieselben Zellen:

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 4 Stufe 8
A 7 3.138,37 € 3.474,50 € 3.900,87 €
A 9 3.551,63 € 4.007,09 € 4.535,33 €
A 11 4.295,50 € 4.981,98 € 5.611,55 €

Die Botschaft der Tabelle: Innerhalb einer Zeile wächst dein Gehalt von links nach rechts (mehr Erfahrung). Von oben nach unten wächst es mit dem Amt (Beförderung). Beide Effekte addieren sich über deine Laufbahn. Alle Gruppen von A 6 bis A 13 in allen acht Stufen stehen in der Besoldungstabelle für den Zoll.

Rechtsstand Bundesbesoldung (geprüft am 24. September 2026)

  1. Verbindlich ist die Grundgehaltstabelle der Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024 (Anwärtergrundbeträge: Anlage VIII).
  2. Tatsächlich gezahlt: Im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses zahlt der Bund Abschläge – plus 3,0 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 (laut BMI ab der Bezügezahlung für Dezember 2025) und weitere 2,8 Prozent seit Mai 2026, jeweils unter Vorbehalt des späteren Gesetzes (BMI, 3. September 2025). Das Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht beschlossen.
  3. Entwurf: Das Bundesalimentationsgesetz, das die Erhöhung festschreiben und die Stufe 1 streichen soll, ist ein Referentenentwurf vom 14. April 2026 – kein Kabinettsbeschluss, nicht verkündet, nicht in Kraft (BMI-Verfahrensseite). Entwurfswerte zeigen wir deshalb nicht als geltende Beträge.

Bund oder Land: Welche Tabelle gilt für dich?

Hier liegt eine häufige Fehlerquelle. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland seine Beamtenbesoldung selbst fest. Es gibt also nicht die eine Besoldungstabelle, sondern eine Bundestabelle plus 16 Landestabellen – und die Beträge weichen teils deutlich voneinander ab.

Für dich beim Zoll ist die Sache angenehm eindeutig: Der Zoll ist eine Bundesbehörde (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Damit gilt für dich immer die Bundesbesoldung nach dem BBesG – egal, in welchem Bundesland deine Dienststelle liegt. Ein Zöllner in Bayern und einer in Bremen werden nach derselben Bundestabelle bezahlt. Achte beim Googeln also darauf, dass du wirklich die Bundes-Tabelle erwischst und nicht versehentlich die deines Wohnsitzlandes.

Besoldungsrunden: Warum sich die Zahlen regelmäßig ändern

Die Tabelle ist nicht in Stein gemeißelt. In regelmäßigen Tarif- bzw. Besoldungsrunden verhandeln Gewerkschaften und der Bund über Erhöhungen. Das Ergebnis wird per Gesetz auf die Beamten übertragen und hebt die Tabellenwerte an – mal als prozentualer Aufschlag, mal als Festbetrag, oft in mehreren Schritten gestaffelt.

Für dich heißt das praktisch zweierlei: Erstens lohnt es sich, eine gespeicherte Tabelle gelegentlich auf Aktualität zu prüfen. Zweitens steigt dein Gehalt im Lauf der Jahre aus zwei Richtungen – durch deinen persönlichen Stufenaufstieg und durch die allgemeinen Anpassungen der gesamten Tabelle. Beides zusammen sorgt dafür, dass dein Einstiegsgehalt nach ein paar Jahren spürbar zugelegt hat.

Schritt für Schritt: deine Stufe in der echten Tabelle finden

  1. Sieh nach, welche Besoldungsgruppe in deinem Bescheid steht (z. B. A 9). Das ist deine Zeile.
  2. Schau auf deinen Bezügebescheid oder frage bei deiner Bezügestelle, in welcher Stufe du aktuell bist. Das ist deine Spalte.
  3. Suche in der offiziellen Tabelle den Kreuzungspunkt von Zeile und Spalte – das ist dein Grundgehalt.
  4. Rechne mögliche Zuschläge (Familienzuschlag, Zulagen) aus den separaten Tabellen dazu.

Wenn du das einmal gemacht hast, ist die Tabelle für dich kein Zahlenfriedhof mehr, sondern ein Werkzeug, mit dem du auch deine nächsten Gehaltsschritte vorausplanen kannst.

FAQ zur Besoldungstabelle

Steige ich bei einer Beförderung in der Stufe wieder auf 1 zurück?

Nein. Deine erworbene Erfahrungsstufe bleibt dir grundsätzlich erhalten. Eine Beförderung verschiebt dich nur in eine höhere Besoldungsgruppe (Zeile), nicht zurück an den Stufenanfang.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es in der A-Ordnung?

In der Regel acht Stufen. Du startest in Stufe 1 und steigst über die Laufbahn nach festen Zeitintervallen bis zur höchsten Stufe auf.

Gilt für den Zoll die Bundes- oder eine Landestabelle?

Immer die Bundestabelle nach dem BBesG, weil der Zoll eine Bundesbehörde ist – unabhängig davon, in welchem Bundesland du arbeitest.

Warum finde ich online unterschiedliche Beträge für dieselbe Gruppe?

Das hat meist zwei Gründe: Entweder vergleichst du Bund mit einem Bundesland, oder die Tabelle ist durch eine zwischenzeitliche Besoldungsrunde bereits veraltet. Prüfe immer das Stand-Datum und die zuständige Stelle (BVA/zoll.de).

Kann ich schneller in die nächste Stufe kommen?

In Ausnahmefällen ja – bei dauerhaft herausragender Leistung ist eine Leistungsstufe möglich. Der Normalfall ist aber der automatische Aufstieg nach den festgelegten Zeiten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.

Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet

Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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