
Gehalt gehobener Dienst Zoll 2026: A9–A13 Tabelle
Du hast das duale Studium beim Zoll im Blick oder steckst schon mittendrin – und fragst dich: Was bleibt eigentlich am Monatsende übrig, und wie geht es danach weiter? Beim gehobenen Dienst ist das angenehm planbar, denn dein Gehalt richtet sich nicht nach Verhandlungsgeschick, sondern nach festen Besoldungsgruppen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wo du startest, wie sich deine Bezüge über die Jahre entwickeln und welche Stellschrauben dabei wirklich etwas ausmachen.
Gehalt im gehobenen Dienst beim Zoll: So bist du eingruppiert
Als Zollbeamtin oder Zollbeamter im gehobenen Dienst bekommst du keinen Lohn, sondern eine Besoldung. Die ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt und folgt der Bundesbesoldungsordnung A – das sind die berühmten „A-Stufen“. Für den gehobenen Dienst sind die Besoldungsgruppen A9 bis A13 relevant. Das Schöne daran: Dein Gehalt ist transparent. Jede Besoldungsgruppe hat feste Stufen, und du kannst in den offiziellen Tabellen des Bundesverwaltungsamts (BVA) jederzeit nachsehen, was dir zusteht.
Wichtig vorab: Die Beträge in diesem Artikel stammen aus Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes (gültig seit 1. März 2024); was seit Mai 2026 als Abschlag tatsächlich gezahlt wird, steht jeweils daneben. Rechtsstand: September 2026.
Der Einstieg: A9 nach dem dualen Studium
Den gehobenen Dienst erreichst du in der Regel über das duale Studium „Zolldienst des Bundes“ mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.; bis 2023 Diplom-Finanzwirt/in (FH)) – drei Jahre Theorie und Praxis im Wechsel, mit Anwärterbezügen während der gesamten Ausbildung. Schon als Anwärterin oder Anwärter bekommst du also Geld, kein Schüler-BAföG.
Hast du das Studium bestanden, steigst du normalerweise in A9 (gehobener Dienst) ein – das Eingangsamt ist Zollinspektorin oder Zollinspektor. Ein kleiner, aber wichtiger Punkt: A9 im gehobenen Dienst ist nicht dasselbe wie A9 im mittleren Dienst. Die Endstufe des mittleren Dienstes (A9m) und die Eingangsstufe des gehobenen Dienstes (A9g) überschneiden sich zwar bei der Bezeichnung, aber die Laufbahn dahinter ist eine andere – mehr dazu weiter unten.
Praxisbeispiel: Lena schließt mit 24 ihr Zoll-Studium ab und wird in der Abfertigung an einem großen Binnenzollamt eingesetzt. Sie startet in A9, Erfahrungsstufe 1. Schon nach kurzer Zeit merkt sie: Mit jeder Erfahrungsstufe und jeder Beförderung klettert ihr Gehalt spürbar – ganz ohne dass sie nachverhandeln muss.
So entwickelt sich dein Gehalt: Erfahrungsstufen und Beförderungen
Zwei Mechanismen lassen deine Besoldung über die Jahre wachsen, und es lohnt sich, beide zu verstehen:
- Erfahrungsstufen (horizontal): Innerhalb einer Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen. Du rückst nach festen Erfahrungszeiten auf: zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4, je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 BBesG). Dafür musst du nichts „beantragen“, das passiert mit der Zeit von selbst.
- Beförderungen (vertikal): Hier steigst du in die nächsthöhere Besoldungsgruppe auf, also etwa von A9 nach A10. Eine Beförderung hängt an freien, höher bewerteten Dienstposten, an deiner Beurteilung und an den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Das ist der größere Hebel für dein Einkommen.
In der Praxis bewegst du dich also gleichzeitig „nach rechts“ (Erfahrungsstufen) und im Idealfall „nach oben“ (Beförderungen). Über eine ganze Laufbahn macht das einen erheblichen Unterschied aus.
Praxisbeispiel: Tarek startet wie Lena in A9. Nach einigen Jahren guter Beurteilungen und einem frei werdenden Dienstposten wird er nach A10 befördert. Parallel ist er innerhalb von A10 längst nicht mehr in Stufe 1, sondern weiter aufgerückt. Beide Effekte zusammen sorgen dafür, dass sein Gehalt deutlich über dem Einstiegsniveau liegt.
Welche Funktion zu welcher Besoldungsgruppe gehört
Grob lässt sich sagen: Je mehr Verantwortung, Spezialisierung oder Führung ein Dienstposten mit sich bringt, desto höher ist er bewertet. Die folgende Einordnung ist typisch, aber keine starre Regel – die konkrete Bewertung hängt vom jeweiligen Dienstposten und der Behörde ab:
- A9–A10: Einstieg in A9 nach dem Studium, später Beförderung nach A10; sachbearbeitende Tätigkeiten, etwa in Abfertigung, Sachbearbeitung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Prüfungsdienst oder Verwaltung.
- A11–A12: Anspruchsvollere Sachbearbeitung, Spezialaufgaben, erste Funktionen mit Koordinations- oder Teilführungsverantwortung.
- A13 (gehobener Dienst): Das Spitzenamt der Laufbahn. Hier sind oft Führungs-, Leitungs- oder herausgehobene Spezialaufgaben angesiedelt. A13g ist zugleich die Schwelle, an der für viele die Laufbahn endet – der Sprung in den höheren Dienst (ab A13h aufwärts) ist eine eigene Geschichte mit eigenen Voraussetzungen.
Du siehst: Der gehobene Dienst ist keine Sackgasse, sondern eine Laufbahn mit echtem Entwicklungsweg von A9 bis A13.
Zulagen und Zuschläge: Was zur Grundbesoldung dazukommen kann
Die Grundbesoldung ist nicht alles. Je nach Aufgabe, Ort und Lebenssituation können Zulagen und Zuschläge dazukommen. Ob und in welcher Höhe sie dir zustehen, hängt von deiner konkreten Verwendung ab – pauschal lässt sich das nicht sagen. Typische Beispiele:
- Familienzuschlag: Für Verheiratete und für Kinder gibt es einen Aufschlag auf die Besoldung.
- Zulagen für Schicht- und Nachtdienst: Wer mit wechselnden Dienstzeiten arbeitet, etwa an Flughäfen oder in der Grenzabfertigung, erhält die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten und für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Erschwerniszulagenverordnung) – Beträge im Überblick Zulagen beim Zoll.
- Stellen- und Amtszulagen: Bestimmte Dienstposten oder Funktionen sind mit einer zusätzlichen Zulage bewertet.
- Jährliche Sonderzahlung: Ein „Weihnachtsgeld“-Anteil ist in der Bundesbesoldung berücksichtigt.
Was diese Zulagen wirklich wert sind, schaust du am besten direkt in deiner Bezügemitteilung und in den offiziellen Regelungen nach. Erfundene Pauschalen helfen dir hier nicht weiter. Wie sich Besoldung und Zulagen beim Zoll und bei der Bundespolizei unterscheiden, zeigt der Besoldungsvergleich Zoll und Polizei.
Tabelle: Gehalt im gehobenen Dienst A 9 bis A 13
Monatliches Grundgehalt brutto nach Anlage IV BBesG (gültig seit 1. März 2024) in der Anfangs- und der Endstufe, dazu der Anwärtergrundbetrag im Studium (Anlage VIII: 1.744,22 €). Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.
| Besoldungsgruppe | Amt beim Zoll | Stufe 1 | Stufe 8 (Endstufe) |
|---|---|---|---|
| A 9 | Zollamtsinspektor/in (Endamt mittlerer Dienst) · Zollinspektor/in (Eingangsamt gehobener Dienst) | 3.354,26 € | 4.283,30 € |
| A 10 | Zolloberinspektor/in | 3.575,51 € | 4.774,53 € |
| A 11 | Zollamtmann / Zollamtfrau | 4.056,80 € | 5.299,72 € |
| A 12 | Zollamtsrat/-rätin | 4.334,26 € | 5.814,97 € |
| A 13 | Zolloberamtsrat/-rätin (Endamt gehobener Dienst) | 5.046,30 € | 6.427,89 € |
Im gehobenen Dienst erhöht sich das Grundgehalt in A 9 und A 10 um 10,97 € (Anlage IV).
Tatsächlich ausgezahlt werden seit Mai 2026 höhere Beträge, weil sie seit Mai 2026 als Abschlag unter Vorbehalt gezahlt (BAlimentG noch nicht beschlossen):
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 8 (Endstufe) |
|---|---|---|
| A 9 | 3.551,63 € | 4.535,33 € |
| A 10 | 3.785,90 € | 5.055,47 € |
| A 11 | 4.295,50 € | 5.611,55 € |
| A 12 | 4.589,29 € | 6.157,12 € |
| A 13 | 5.343,23 € | 6.806,11 € |
Rechtsstand Bundesbesoldung (geprüft am 24. September 2026)
- Verbindlich ist die Grundgehaltstabelle der Anlage IV BBesG, gültig seit 1. März 2024 (Anwärtergrundbeträge: Anlage VIII).
- Tatsächlich gezahlt: Im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses zahlt der Bund Abschläge – plus 3,0 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 (laut BMI ab der Bezügezahlung für Dezember 2025) und weitere 2,8 Prozent seit Mai 2026, jeweils unter Vorbehalt des späteren Gesetzes (BMI, 3. September 2025). Das Bundesalimentationsgesetz ist noch nicht beschlossen.
- Entwurf: Das Bundesalimentationsgesetz, das die Erhöhung festschreiben und die Stufe 1 streichen soll, ist ein Referentenentwurf vom 14. April 2026 – kein Kabinettsbeschluss, nicht verkündet, nicht in Kraft (BMI-Verfahrensseite). Entwurfswerte zeigen wir deshalb nicht als geltende Beträge.
Wie schnell du diesen Weg gehst, hängt von freien Dienstposten, deinen Beurteilungen und deiner Flexibilität ab. Manche bleiben bewusst in einer Funktion, die ihnen liegt – andere streben aktiv die nächste Beförderung an. Eine durchgerechnete Laufbahn zeigt die Beispiel-Karriere im gehobenen Dienst.
Abgrenzung zum mittleren Dienst
Warum lohnt sich der gehobene Dienst überhaupt? Der mittlere Dienst beim Zoll startet nach einer zweijährigen Ausbildung in A7 und reicht bis A9. Der gehobene Dienst beginnt nach dem Studium in A9 und reicht bis A13. Das bedeutet:
- Du startest höher und hast nach oben deutlich mehr Luft.
- Die Endstufe des mittleren Dienstes (A9) ist die Einstiegsstufe des gehobenen Dienstes – über A9 hinaus kommst du nur über die gehobene Laufbahn.
- Dafür ist der Einstieg anspruchsvoller: Du brauchst die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und absolvierst ein Studium statt einer Ausbildung.
Kurz gesagt: Der mittlere Dienst ist ein solider Weg in den Beruf, der gehobene Dienst öffnet dir mehr Entwicklungsspielraum und langfristig ein höheres Einkommensniveau.
FAQ – Häufige Fragen zum Gehalt im gehobenen Zolldienst
In welcher Besoldungsgruppe steige ich nach dem Studium ein?
In A9 des gehobenen Dienstes als Zollinspektorin oder Zollinspektor, in der Regel in Stufe 1: gesetzlich 3.354,26 € plus 10,97 Euro Erhöhungsbetrag, seit Mai 2026 als Abschlag 3.551,63 € zuzüglich Erhöhungsbetrag.
Bis zu welcher Besoldungsgruppe kann ich aufsteigen?
Im gehobenen Dienst ist A13 das Spitzenamt. Ein weiterer Aufstieg in den höheren Dienst (ab A13h) ist möglich, hängt aber an gesonderten laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Steigt mein Gehalt automatisch?
Teilweise ja: Durch die Erfahrungsstufen rückst du innerhalb deiner Besoldungsgruppe mit der Zeit automatisch auf. Der Sprung in eine höhere Besoldungsgruppe erfolgt dagegen über Beförderungen und ist an freie Dienstposten und Beurteilungen geknüpft.
Bekomme ich Zulagen zur Grundbesoldung?
Das hängt von deiner Situation und Verwendung ab. Familienzuschlag, Erschwerniszulagen wie die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten oder Stellenzulagen sind möglich. Was dir konkret zusteht, siehst du in deiner Bezügemitteilung.
Wo finde ich verlässliche Eurobeträge?
Verbindlich ist Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes (gültig seit 1. März 2024); die Tabellen oben geben die Werte centgenau wieder, zusammen mit den seit Mai 2026 unter Vorbehalt gezahlten Abschlagsbeträgen. Stand: 24. September 2026.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Anlage IV BBesG – Grundgehaltssätze, gültig ab 1. März 2024
- § 27 BBesG – Erfahrungsstufen
- BMI, Pressemitteilung vom 3. September 2025 – Abschlagszahlungen
- BMI – Gesetzgebungsverfahren Bundesalimentationsgesetz
- Anlage VIII BBesG – Anwärtergrundbeträge
Rechtsstand: September 2026. Geprüft von Andreas Rothermund anhand der verlinkten amtlichen Fassungen.
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
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