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Beihilfe & Krankenversicherung – Erstinformation anfordern

Als Zollbeamtin oder Zollbeamter sind Sie beihilfeberechtigt – den Rest Ihrer Krankheitskosten decken Sie selbst ab. Welcher Tarif zu Ihrem Bemessungssatz passt, hängt von Ihrem Status, Ihrer Familiensituation und Ihrem Alter ab. Fordern Sie hier eine kostenlose Erstinformation an.

So geht es weiter

  • Sie füllen das Formular aus – das dauert etwa zwei Minuten.
  • Ein lizenzierter Partner meldet sich bei Ihnen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Erstinformation mit einem Angebot.
  • Sie entscheiden in Ruhe – ohne Verpflichtung und ohne Kosten.
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Kostenlos und unverbindlich: Ein lizenzierter Partner meldet sich mit den angefragten Informationen bei Ihnen.

Dieses Portal ist ein Informationsangebot und erbringt keine Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34d GewO. Auf Ihren Wunsch meldet sich ein lizenzierter Partner mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen. Es entstehen Ihnen keine Kosten, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

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