Die wichtigsten Zoll-Fachbegriffe – von Einfuhrabgaben über Laufbahnen bis zum Zolltarif. Tippe ein Stichwort, um die Liste zu filtern.
- Antidumpingzoll
- Zusätzlicher Zoll auf Importe, die unter Wert („gedumpt“) eingeführt werden, um heimische Wirtschaft vor unfairem Wettbewerb zu schützen.
- Anwärterbezüge
- Bezüge, die Beamtenanwärter beim Zoll bereits während der Ausbildung bzw. des dualen Studiums erhalten.
- ATLAS
- Elektronisches IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur automatisierten Abfertigung von Waren (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
- Ausfuhr (Export)
- Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland; unterliegt der zollrechtlichen Ausfuhrüberwachung.
- Bundesfinanzverwaltung
- Verwaltungszweig des Bundes, zu dem der Zoll gehört. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen.
- Carnet ATA
- Internationales Zolldokument für die vorübergehende, abgabenfreie Einfuhr von Waren (z. B. Messegüter, Berufsausrüstung).
- Drittland
- Ein Staat, der nicht zum Zollgebiet der EU gehört. Waren aus Drittländern lösen Einfuhrabgaben aus.
- Duales Studium
- Ausbildungsweg für den gehobenen Zolldienst: dreijähriges Studium (Bachelor of Laws, LL.B.) mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen, Einstieg in A9.
- Einfuhrabgaben
- Sammelbegriff für Abgaben bei der Einfuhr: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern.
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
- Steuer auf die Einfuhr von Waren aus Drittländern; entspricht der Umsatzsteuer und wird vom Zoll erhoben.
- Einreihung (Tarifierung)
- Zuordnung einer Ware zur richtigen Codenummer des Zolltarifs – entscheidet über Zollsatz und Auflagen.
- EORI-Nummer
- Eindeutige Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverkehr der EU (Economic Operators Registration and Identification).
- EU-Zollunion
- Zusammenschluss der EU-Staaten zu einem Zollgebiet: keine Binnenzölle, einheitlicher Außenzoll und gemeinsames Zollrecht.
- FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Einheit des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Mindestlohnverstößen.
- Freier Verkehr
- Status einer Ware, die nach Erfüllung aller Förmlichkeiten und Abgaben frei im Zollgebiet gehandelt werden darf.
- Gehobener Dienst
- Laufbahn mit dualem Studium (Einstieg A9, bis A13); Schwerpunkt auf Sachbearbeitung und Führungsaufgaben.
- Gestellung
- Mitteilung an den Zoll, dass eine Ware eingetroffen ist und zur Kontrolle bereitsteht.
- Höherer Dienst
- Führungslaufbahn beim Zoll für Volljuristinnen und Volljuristen (zwei Staatsexamina); Einstieg als Führungskraft in A 13h.
- Kombinierte Nomenklatur
- EU-weites Warenverzeichnis, das jeder Ware eine Codenummer zuordnet – Grundlage für Zollsatz und Statistik.
- Mittlerer Dienst
- Laufbahn mit zweijähriger Ausbildung (Einstieg A7, bis A9); praktischer Zolldienst in Abfertigung und Kontrolle.
- Polizeizulage
- Stellenzulage für Zollbeamte mit bestimmten vollzugs- und kontrollnahen Aufgaben.
- Präferenzieller Ursprung
- „Wirtschaftliche Herkunft“ einer Ware nach Freihandelsabkommen; ermöglicht reduzierte oder keine Zollsätze.
- TARIC
- Integrierter Zolltarif der EU; bündelt Zollsätze, Verbote, Beschränkungen und Maßnahmen für jede Warennummer.
- Verbote und Beschränkungen (VuB)
- Regeln, die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmter Waren verbieten oder einschränken (z. B. Waffen, Arten-, Marken- und Gesundheitsschutz).
- Verbrauchsteuern
- Steuern auf bestimmte Waren wie Tabak, Energie, Alkohol und Kaffee – erhoben und überwacht durch den Zoll.
- Warenkontrolle
- Prüfung von Waren auf richtige Anmeldung, korrekte Abgaben und Einhaltung von Verboten und Beschränkungen.
- Zollanmeldung
- Antrag, mit dem eine Ware in ein Zollverfahren (z. B. freier Verkehr) überführt wird; meist elektronisch über ATLAS.
- Zollfahndung
- Ermittlungsdienst des Zolls („Kripo des Zolls“) gegen Schmuggel, organisierte Kriminalität und schwere Steuerdelikte.
- Zollhundeführer
- Spezialisierte Zollbeamte, die mit ausgebildeten Spürhunden u. a. Drogen, Bargeld oder Tabak aufspüren.
- Zollkontingent
- Festgelegte Warenmenge, die zu einem reduzierten oder Null-Zollsatz eingeführt werden darf.
- Zolltarif
- Verzeichnis der Zollsätze, geordnet nach Warennummern – Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben.
- Zollwert
- Wert einer Ware als Bemessungsgrundlage für den Zoll, in der Regel der gezahlte oder zu zahlende Kaufpreis.