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Anwärterbezüge: Was verdienst du in der Zoll-Ausbildung?
Laufbahnen · 16. Juni 2026

Anwärterbezüge: Was verdienst du in der Zoll-Ausbildung?

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Du überlegst, zum Zoll zu gehen, und fragst dich: „Bekomme ich während der Ausbildung überhaupt schon Geld – oder muss ich mich erst mal durchbeißen?“ Gute Nachricht: Beim Zoll bekommst du von Tag eins an Geld, und zwar deutlich mehr als in einer klassischen Lehre. Denn als Anwärterin oder Anwärter bist du kein Azubi mit Tarifvertrag, sondern Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf. Das ändert beim Geld eine ganze Menge – im Detail schauen wir uns das jetzt an.

Anwärterbezüge statt Azubi-Gehalt: Was ist der Unterschied?

Wenn du eine Ausbildung im Handwerk oder in der Industrie machst, bekommst du eine Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag. Beim Zoll ist das anders. Du wirst zum Start direkt in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und erhältst sogenannte Anwärterbezüge. Das sind keine Löhne im klassischen Sinn, sondern Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Der praktische Effekt: Dein Geld richtet sich nicht danach, wie der Markt gerade „Azubis bezahlt“, sondern nach festen gesetzlichen Regeln. Und – das ist der entscheidende Punkt für deinen Geldbeutel – von deinen Bezügen gehen keine klassischen Sozialabgaben ab. Dazu später mehr.

Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Laufbahnen, weil sich danach die Höhe deiner Bezüge richtet:

  • Mittlerer Dienst: klassische Ausbildung (dual, ca. 2 Jahre), Einstieg später in der Regel als Zollsekretäranwärter/in.
  • Gehobener Dienst: duales Studium (ca. 3 Jahre) mit Abschluss „Diplom-Finanzwirt/in (FH)“, Einstieg als Zollinspektoranwärter/in.

Der Anwärtergrundbetrag: das Herzstück deiner Bezüge

Den größten Teil deiner monatlichen Bezüge macht der Anwärtergrundbetrag aus. Er hängt davon ab, welches Eingangsamt du nach der Ausbildung anstrebst – grob gesagt: gehobener Dienst bringt einen höheren Grundbetrag als mittlerer Dienst.

Der Anwärtergrundbetrag wird in der Bundesbesoldung festgelegt und regelmäßig angepasst. Du musst dir die genaue Zahl nicht merken – wichtig ist das Prinzip: Es ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von deiner Leistung gezahlt wird, solange du im Anwärterverhältnis bist.

Anwärtersonderzuschlag: wenn der Zoll Bewerber sucht

In Laufbahnen oder Regionen, in denen besonders viele Nachwuchskräfte gebraucht werden, kann zusätzlich ein Anwärtersonderzuschlag gezahlt werden. Das ist ein Aufschlag auf den Grundbetrag, der die Ausbildung finanziell attraktiver machen soll. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, ist nicht überall gleich und kann sich ändern – frag das im Bewerbungsprozess konkret nach, denn das kann einen spürbaren Unterschied machen.

Ein kleiner Haken am Sonderzuschlag: Er ist oft an Bedingungen geknüpft. Wer die Prüfung nicht besteht oder kurz nach der Ausbildung den Dienst quittiert, muss ihn unter Umständen ganz oder teilweise zurückzahlen. Lies dir die Bedingungen also genau durch, bevor du fest mit dem Geld kalkulierst.

Familienzuschlag: mehr Geld, wenn du Verantwortung trägst

Bist du verheiratet oder hast Kinder, kommt der Familienzuschlag obendrauf. Er ist gestaffelt – Stufe 1 zum Beispiel für Verheiratete, weitere Stufen für Kinder. Für viele junge Anwärter ohne Familie ist das (noch) kein Thema, aber wenn deine Lebenssituation passt, ist es bares Geld, das du nicht vergessen solltest zu beantragen.

Grobe Größenordnung: Was bleibt brutto pro Monat?

Jetzt zur Frage, die dich wahrscheinlich am meisten interessiert: Welche Summe steht ungefähr auf dem Kontoauszug? Die folgende Tabelle gibt dir eine grobe Orientierung für den Anwärtergrundbetrag – das ist kein verbindlicher Wert, sondern eine Spanne zum Einordnen.

Laufbahn Ausbildungsform Anwärterbezüge brutto/Monat (grobe Orientierung)
Mittlerer Dienst Duale Ausbildung etwa 1.400–1.500 €
Gehobener Dienst Duales Studium etwa 1.600–1.700 €

Disclaimer: Diese Zahlen sind eine grobe Orientierung, Stand 2026, ohne Gewähr. Anwärterbezüge werden regelmäßig angepasst, und mögliche Zuschläge (Sonderzuschlag, Familienzuschlag) sind hier nicht eingerechnet. Die verbindlichen Werte findest du in den aktuellen Besoldungstabellen des Bundes – schau dafür auf zoll.de bzw. beim Bundesverwaltungsamt (BVA) nach.

Warum netto so viel übrig bleibt

Hier kommt der Teil, der die Zoll-Ausbildung finanziell so interessant macht. Wenn deine Freundin in der Industrie 1.000 € brutto verdient, bleiben ihr nach Steuern und Sozialabgaben vielleicht 800 € netto. Bei dir als Anwärter sieht die Rechnung anders aus – weil du Beamtin bzw. Beamter bist:

  • Keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Als Beamter zahlst du nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Allein das macht netto einen großen Unterschied.
  • Keine gesetzliche Krankenversicherung. Stattdessen bekommst du Beihilfe – der Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten.

Das klingt fast zu schön – ein kleiner Wermutstropfen gehört dazu: Für den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, brauchst du eine private Krankenversicherung (PKV). Deren Beitrag musst du selbst zahlen, er geht also von deinem Netto wieder ab. Für junge, gesunde Anwärter sind diese PKV-Beiträge in der Regel überschaubar – aber sie sind ein Posten, den du einplanen solltest.

Unterm Strich bleibt von den Anwärterbezügen netto trotzdem ein vergleichsweise hoher Anteil übrig – oft deutlich mehr, als die reine Bruttozahl im Vergleich zu einer normalen Ausbildung vermuten lässt.

Hinweis zur Absicherung

Das Thema PKV, Beihilfe und Dienstunfähigkeit kann am Anfang verwirrend sein. Dieser Artikel ist eine reine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung deiner Situation. Wenn du wissen willst, welche Absicherung als Anwärter zu dir passt, kannst du dir dazu gezielt ein Angebot anfordern.

Und nach der Ausbildung? Die Abgrenzung zum späteren Gehalt

Wichtig zu verstehen: Die Anwärterbezüge sind nicht dein späteres Gehalt. Sie sind bewusst niedriger angesetzt, weil du dich noch in der Ausbildung befindest. Bestehst du die Laufbahnprüfung, wirst du in der Regel ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen – und ab da gilt die „normale“ Besoldung nach den A-Stufen.

Grobe Richtung: Im mittleren Dienst startest du dann typischerweise rund um die Besoldungsgruppe A6/A7, im gehobenen Dienst meist ab A9. Diese Beträge liegen deutlich über den Anwärterbezügen und steigen mit Erfahrungsstufen und Beförderungen weiter. Auch hier gilt: Die konkreten Zahlen stehen in der aktuellen Bundesbesoldungstabelle (Stand 2026, ohne Gewähr) – ein eigenes Kapitel, das den Rahmen dieses Artikels sprengt.

Für deine Entscheidung heißt das: Schau dir nicht nur die Anwärterbezüge an, sondern auch, was danach kommt. Die Ausbildung ist die Durststrecke mit dem kleineren Betrag – das eigentliche Gehalt kommt danach.

FAQ – häufige Fragen zu den Anwärterbezügen beim Zoll

Bekomme ich während der Zoll-Ausbildung wirklich von Anfang an Geld?

Ja. Ab dem ersten Tag im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhältst du monatliche Anwärterbezüge. Es gibt keine unbezahlte Probezeit und keinen „Azubi-Hungerlohn“.

Warum ist mein Netto höher als bei einer normalen Ausbildung?

Weil als Anwärter keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung abgehen. Du zahlst lediglich Lohnsteuer und deine PKV-Beiträge. Dadurch bleibt anteilig mehr übrig.

Verdiene ich im gehobenen Dienst mehr als im mittleren Dienst?

In der Regel ja. Der Anwärtergrundbetrag ist im gehobenen Dienst (duales Studium) höher angesetzt als im mittleren Dienst. Die genauen Beträge stehen in der aktuellen Besoldungstabelle.

Muss ich den Anwärtersonderzuschlag zurückzahlen, wenn ich aufhöre?

Das kann passieren. Der Sonderzuschlag ist oft an Bedingungen geknüpft – etwa das Bestehen der Prüfung und eine Mindestdienstzeit. Brichst du vorzeitig ab, kann eine Rückzahlung fällig werden. Lies die Bedingungen vor dem Start genau.

Wo finde ich die offiziellen, aktuellen Zahlen?

Die verbindlichen Werte stehen in den Besoldungstabellen des Bundes. Die offiziellen Infos zur Zoll-Karriere und die aktuellen Bezüge findest du auf zoll.de bzw. zoll-karriere.de sowie beim Bundesverwaltungsamt. Alle hier genannten Zahlen sind grobe Orientierungen, Stand 2026, ohne Gewähr.

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