
Gehalt mittlerer Dienst (A6–A9)
Du überlegst, dich beim Zoll für den mittleren Dienst zu bewerben – und die erste Frage, die dir durch den Kopf geht, ist meist: „Was verdiene ich da eigentlich?“ Verständlich. Geld ist nicht alles, aber es hilft enorm bei der Entscheidung, wenn du ungefähr weißt, was nach der Ausbildung auf deinem Konto landet und wie sich das über die Jahre entwickelt. In diesem Artikel schauen wir uns das Schritt für Schritt an: vom Einstieg über die Erfahrungsstufen bis zur Beförderung, dazu die typischen Zulagen und ein ehrlicher Blick auf den Unterschied zwischen brutto und netto.
Zoll Gehalt im mittleren Dienst: So sieht der Einstieg aus
Im mittleren Dienst der Bundeszollverwaltung bist du Beamter auf Widerruf, sobald deine zweijährige Ausbildung startet. Das heißt: Du bekommst schon während der Ausbildung Geld – sogenannte Anwärterbezüge. Die liegen deutlich über dem, was eine klassische duale Ausbildung in der freien Wirtschaft zahlt, sind aber noch kein „echtes“ Beamtengehalt.
Richtig los geht es nach der bestandenen Laufbahnprüfung. Dann wirst du in der Regel in die Besoldungsgruppe A6 eingestellt, oft folgt nach kurzer Zeit der Sprung nach A7. Dein Gehalt richtet sich dann nicht mehr nach „Ausbildungsvergütung“, sondern nach der Bundesbesoldungsordnung A – und die ist öffentlich einsehbar.
Ein Beispiel, wie das praktisch aussieht: Du schließt deine Ausbildung am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) der Bundesfinanzverwaltung ab, wirst zum „Zollsekretär“ ernannt – das ist die Amtsbezeichnung in A6 – und arbeitest danach zum Beispiel in der Abfertigung, im Kontrolldienst oder bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Von A6 bis A9: die Entwicklung über die Jahre
Der mittlere Dienst umfasst die Besoldungsgruppen A6 bis A9. Dein Gehalt wächst dabei auf zwei Wegen: durch Erfahrungsstufen und durch Beförderungen.
Die Erfahrungsstufen steigen automatisch mit der Zeit. In jeder Besoldungsgruppe gibt es mehrere Stufen (in der Regel acht), und du rückst in festen Abständen nach – am Anfang alle zwei Jahre, später in größeren Abständen. Du musst dafür nichts Besonderes tun außer deinen Job ordentlich machen; das ist schlicht eine Anerkennung deiner Berufserfahrung.
Die Beförderung ist der größere Hebel. Sie bringt dich von A6 auf A7, A8 und schließlich A9. Eine Beförderung hängt von freien Planstellen, deiner Beurteilung und der Wartezeit ab – sie kommt also nicht automatisch, ist im mittleren Dienst aber ein üblicher Weg. Wer engagiert ist und passende Verwendungen übernimmt, erreicht im Laufe der Jahre meist A8 oder A9.
Zur Orientierung, welche Verwendungen typischerweise zu welcher Besoldungsgruppe gehören:
- A6 (Zollsekretär/in): Einstieg direkt nach der Ausbildung, zum Beispiel in der Warenabfertigung oder im allgemeinen Kontrolldienst.
- A7 (Zollobersekretär/in): nach kurzer Bewährung, oft eigenständigere Aufgaben im Kontroll- oder Streifendienst.
- A8 (Zollhauptsekretär/in): erfahrene Kräfte mit anspruchsvolleren Aufgaben, etwa bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder in spezialisierten Einheiten.
- A9 (Amtsinspektor/in): das Spitzenamt im mittleren Dienst, häufig mit Verantwortung für kleinere Teams oder besonders fordernde Tätigkeiten.
Grobe Brutto-Orientierung als Tabelle
Jetzt zu den Zahlen – und hier ein klares Wort vorweg: Die folgende Tabelle ist eine grobe Orientierung, kein verbindlicher Wert. Die tatsächlichen Beträge ändern sich mit jeder Besoldungsrunde, hängen von deiner Erfahrungsstufe ab und werden teils durch Familienzuschläge ergänzt. Die hier genannten Spannen sollen dir nur ein Gefühl für die Größenordnung geben.
| Besoldungsgruppe | Typische Amtsbezeichnung | Grobe Brutto-Spanne im Monat (Orientierung) |
|---|---|---|
| A6 | Zollsekretär/in | ca. 2.800–3.300 € |
| A7 | Zollobersekretär/in | ca. 2.900–3.500 € |
| A8 | Zollhauptsekretär/in | ca. 3.100–3.800 € |
| A9 (mD) | Amtsinspektor/in | ca. 3.300–4.100 € |
Stand 2026, ohne Gewähr – das sind keine offiziellen Werte. Die genaue, aktuell gültige Tabelle findest du in der Bundesbesoldungsordnung A bzw. über das Bundesverwaltungsamt (BVA) und zoll.de. Prüfe dort immer die verbindlichen Beträge.
Die Spannen innerhalb einer Gruppe entstehen durch die Erfahrungsstufen: Wer frisch in A6 startet, liegt am unteren Rand; wer seit vielen Jahren in derselben Gruppe ist, am oberen. Ein realistisches Bild bekommst du nur, wenn du Besoldungsgruppe und Stufe zusammen betrachtest.
Zulagen: Wechselschicht, Erschwernis und Co.
Das Grundgehalt ist nicht das Ende der Geschichte. Gerade im Zolldienst kommen je nach Verwendung Zulagen dazu, die spürbar etwas ausmachen können.
- Wechselschichtzulage: Wenn du in einem rollierenden Schichtsystem mit Nacht- und Wochenenddiensten arbeitest – etwa im Kontrolldienst an Flughäfen oder Grenzübergängen – gibt es dafür einen monatlichen Zuschlag.
- Erschwerniszulagen: Für besonders belastende Tätigkeiten, zum Beispiel Dienst zu ungünstigen Zeiten oder unter erschwerten Bedingungen, sind Zuschläge vorgesehen.
- Stellenzulagen: Bestimmte Verwendungen sind mit einer festen Zulage verbunden.
Ein Praxisbeispiel: Zwei Kollegen mit gleicher Besoldungsgruppe können am Monatsende unterschiedlich viel auf dem Konto haben – einfach weil der eine im Tagdienst sitzt und der andere im Wechselschichtdienst mit entsprechenden Zulagen. Wie hoch diese Zuschläge genau sind, regelt die Erschwerniszulagenverordnung; auch hier gilt: aktuelle Beträge offiziell prüfen, nicht raten.
Brutto, netto – und warum das beim Beamten anders läuft
Hier liegt ein wichtiger Unterschied zur Privatwirtschaft: Als Beamter zahlst du keine Sozialabgaben – also keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Das bedeutet, dass von deinem Brutto ein vergleichsweise kleiner Teil abgezogen wird. Vom Gehalt gehen im Wesentlichen die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag (sofern er anfällt) ab.
Der Effekt: Bei gleichem Brutto bleibt einem Beamten oft mehr netto als einem Angestellten. Das klingt erst mal toll – und ist es auch –, aber es gibt eine Gegenseite. Du bist nämlich nicht automatisch krankenversichert. Stattdessen bekommst du Beihilfe vom Dienstherrn, die einen Teil deiner Krankheitskosten übernimmt. Den Rest deckst du in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV) ab, deren Beiträge du selbst trägst.
Das solltest du beim Vergleich „netto Beamter vs. netto Angestellter“ immer mitdenken: Der PKV-Beitrag ist ein realer Posten, der von deinem höheren Netto wieder etwas abgeht. Wie hoch er ausfällt, hängt von Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab.
Eine private Absicherung wie PKV oder Dienstunfähigkeitsschutz ist für Beamte ein wichtiges Thema. Dieser Artikel ist dazu nur eine erste Information und ersetzt keine individuelle Prüfung – wenn du es genau wissen willst, kannst du dir zu deiner Situation eine Erstinformation bzw. ein konkretes Angebot anfordern.
Abgrenzung: mittlerer Dienst vs. gehobener Dienst
Damit du das Gehalt richtig einordnest, lohnt der Blick auf die Nachbarlaufbahn. Der gehobene Dienst startet bei A9 und reicht bis A13. Der Einstieg dort setzt allerdings ein duales Studium (Bachelor) voraus, nicht eine Ausbildung – und die Anforderungen bei der Bewerbung sind höher.
Wichtig: Auch wenn der mittlere Dienst „nur“ bis A9 geht und der gehobene Dienst bei A9 beginnt, sind das nicht dieselben Tätigkeiten und nicht automatisch dasselbe Gehalt – die Stufen und Aufgaben unterscheiden sich. Wer im mittleren Dienst gestartet ist, kann sich übrigens über den Aufstieg für den gehobenen Dienst qualifizieren. Das ist ein realistischer Karriereweg, wenn du dich weiterentwickeln willst, ohne von vornherein ein Studium gemacht zu haben.
FAQ
Mit welcher Besoldungsgruppe steige ich nach der Ausbildung ein?
In der Regel in A6, häufig folgt nach kurzer Zeit der Aufstieg nach A7. Die genaue Einstufung kann je nach Verwendung leicht variieren.
Bekomme ich schon während der Ausbildung Geld?
Ja. Als Beamter auf Widerruf erhältst du Anwärterbezüge. Die liegen über einer üblichen Ausbildungsvergütung, sind aber noch nicht das volle Beamtengehalt.
Warum bleibt mir als Beamtin oder Beamter mehr netto?
Weil keine Sozialabgaben anfallen. Dafür musst du dich aber selbst um deine Krankenversicherung kümmern – über Beihilfe plus private Krankenversicherung, deren Beitrag du selbst zahlst.
Steigt mein Gehalt automatisch?
Teilweise. Die Erfahrungsstufen steigen mit der Zeit automatisch. Beförderungen von A6 bis A9 hängen dagegen von freien Stellen, deiner Beurteilung und der Wartezeit ab.
Wo finde ich die offiziellen, aktuellen Beträge?
In der Bundesbesoldungsordnung A sowie über das Bundesverwaltungsamt (BVA) und zoll.de. Die Tabellen in diesem Artikel sind nur eine grobe Orientierung – verbindlich sind allein die offiziellen Quellen.