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Ratgeber · 21. August 2026

Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln? Ratgeber für Zollbeamte

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Ende 2025 bestanden bundesweit rund 14,7 Millionen Riester-Verträge. Zum 1. Januar 2027 endet das Neugeschäft, das Altersvorsorgedepot übernimmt. Wer bereits einen Vertrag hat, gerät dadurch nicht unter Druck – muss aber irgendwann entscheiden, ob er ihn behält. Diese Entscheidung ist einmalig und unwiderruflich, deshalb lohnt es sich, sie an Zahlen festzumachen statt an Faustregeln.

Der Ausgangspunkt: nichts tun ist erlaubt

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Wer bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, muss nicht reagieren: Der Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung automatisch weiter, ohne Kündigung, ohne Zwangsumstellung, ohne Entwertung des angesparten Kapitals. Nur neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Das ist wichtig, weil im Umfeld der Reform der Eindruck entstehen kann, Altverträge müssten gerettet werden. Sie müssen es nicht.

Was ein Wechsel kostet und bewahrt

Aspekt Regelung
Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten
Kosten beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro
Einmalige Verwaltungsgebühr beim neuen Anbieter höchstens 150 Euro
Umkehrbarkeit keine – einmalig und unwiderruflich

Die Deckelung gilt unabhängig davon, wie lange der Vertrag schon läuft. Finanziell ist der Wechsel damit kalkulierbar; das eigentliche Gewicht liegt auf der Unumkehrbarkeit.

Die drei Zahlen, die die Entscheidung tragen

Erstens die Effektivkosten. Sie stehen in der jährlichen Standmitteilung und geben an, um wie viele Prozentpunkte die Rendite jährlich durch Kosten gemindert wird. Der Vergleichsmaßstab ist ab 2027 klar: Zertifizierte Altersvorsorgedepots dürfen höchstens 1,0 Prozent aufweisen. Liegt Ihr Vertrag deutlich darüber, ist das ein starkes Argument. Zu bedenken bleibt: Abschlusskosten, die in den ersten Jahren bereits abgetragen wurden, holt kein Wechsel zurück – verbessern lässt sich nur, was künftig anfällt.

Zweitens die Restlaufzeit. Je länger der Horizont bis zum Ruhestand, desto stärker wiegt der Renditevorteil einer höheren Aktienquote; je kürzer, desto stärker wiegt Sicherheit. Entscheidend ist dabei die Altersgrenze Ihrer Laufbahn – der Zoll umfasst Verwaltungslaufbahnen und Tätigkeiten im Vollzugsdienst mit unterschiedlichen Grenzen. Wer pauschal mit 67 rechnet, kann sich um Jahre verschätzen.

Drittens etwaige Altzusagen. Enthält der Vertrag einen garantierten Rentenfaktor aus früheren Jahrgängen? Er bestimmt, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapital fließt, ist heute meist nicht mehr erhältlich – und verfällt mit dem Wechsel. Das ist das stärkste Argument fürs Behalten.

Wofür der Wechsel spricht

Der Hauptgrund ist die Anlagestruktur. Riester-Verträge unterliegen einer vollständigen Beitragsgarantie; um sie darzustellen, mussten Anbieter überwiegend in sichere, niedrig verzinste Anlagen investieren. Über zwanzig oder dreißig Jahre kostet das spürbar Rendite. Das Altersvorsorgedepot kennt diesen Zwang in der freien Variante nicht und erlaubt Aktienquoten bis 100 Prozent – bei fortbestehender Förderung.

Hinzu kommt: Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums wird etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel aller Riester-Verträge nicht mehr aktiv bespart. Bei einem solchen ruhenden Vertrag lohnt die Prüfung besonders, ob das Kapital dort sinnvoll gebunden ist.

Wofür das Behalten spricht

Nähe zum Ruhestand, ein garantierter Rentenfaktor und eine geringe persönliche Risikoneigung. Ein Depot mit hoher Aktienquote schwankt sichtbar; wer darauf mit vorschnellen Umschichtungen reagiert, realisiert Verluste, die er sonst ausgesessen hätte. Eine garantierte Lösung ist dann trotz niedrigerer erwarteter Rendite die passendere.

Als Bundesbeamter zusätzlich klären

Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Zulage berechnen kann, benötigt sie Ihre Besoldungsdaten – und die fließen bei Beamten nicht automatisch, sondern nur nach ausdrücklicher, fristgebundener Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle. Als Zollbeamtin oder Zollbeamter richtet sich diese Erklärung an die für den Bund zuständige Stelle, nicht an ein Landesamt. Prüfen Sie bei einem Wechsel ausdrücklich, ob die für den Altvertrag erteilte Einwilligung fortgilt oder neu erteilt werden muss – eine versäumte Einwilligung ist der häufigste Grund für entgangene Zulagen. Details im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Zollbeamte.

Der richtige Zeitpunkt

Vor dem 1. Januar 2027 existieren keine zertifizierten Altersvorsorgedepots, deren Konditionen sich vergleichen ließen. Eine unumkehrbare Entscheidung ohne Vergleichsmöglichkeit zu treffen, ergibt keinen Sinn. Sinnvoll ist stattdessen, jetzt die drei Zahlen zusammenzutragen – Effektivkosten, Restlaufzeit nach Ihrer Altersgrenze, etwaige Altzusagen. Dann ist die Entscheidung 2027 schnell getroffen. Eine Einordnung Ihrer Versorgungshöhe gibt der Ratgeber Pension des Zollbeamten.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für oder gegen ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Bedingungen Ihres Vertrags. Amtliche Informationen: Bundesfinanzministerium.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?

Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine Umstellungspflicht. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich.

Was kostet der Wechsel ins Altersvorsorgedepot?

Beim bisherigen Anbieter höchstens 150 Euro, unabhängig von der Vertragsdauer, und beim neuen Anbieter einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.

Welche Zahlen brauche ich für die Entscheidung?

Drei: die Effektivkosten aus der jährlichen Standmitteilung, die Restlaufzeit bis zum Ruhestand nach der für Ihre Laufbahn geltenden Altersgrenze und die Frage, ob der Vertrag einen garantierten Rentenfaktor enthält. Ohne diese drei Angaben ist jede Entscheidung geraten.

Kann ich den Wechsel rückgängig machen?

Nein. Der Wechsel erfolgt auf Antrag einmalig und unwiderruflich. Deshalb sollte er erst vollzogen werden, wenn zertifizierte Produkte am Markt und vergleichbar sind – also frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Muss ich als Bundesbeamter etwas Besonderes beachten?

Ja. Die Einwilligung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen richtet sich bei Zollbeamten an die für den Bund zuständige Besoldungsstelle, nicht an ein Landesamt für Besoldung und Versorgung. Klären Sie bei einem Wechsel, ob die bestehende Einwilligung fortgilt oder neu erteilt werden muss.

Was ist ein garantierter Rentenfaktor?

Er bestimmt, wie viel monatliche Rente je angespartem Kapital ausgezahlt wird. Ältere Verträge enthalten teils Zusagen, die heute nicht mehr angeboten werden. Da diese Zusage bei einem Wechsel verfällt, ist sie eines der stärksten Argumente für das Behalten eines Altvertrags.



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