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Ratgeber · 21. August 2026

Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Zollbeamte wissen müssen

Andreas Rothermund
6 Min Lesezeit

Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu – die Reform ist geltendes Recht, keine Ankündigung. Für Zollbeamtinnen und Zollbeamte gilt dabei eine Besonderheit, die in allgemeinen Ratgebern regelmäßig untergeht: Sie sind Bundesbeamte. Das ändert nichts an der Förderhöhe – wohl aber daran, wohin die entscheidende Erklärung geht.

Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Die bei Riester verpflichtende vollständige Beitragsgarantie entfällt, damit dürfen die Beiträge in Fonds und ETFs fließen. Vorgesehen sind drei Varianten: Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt, ein freies Depot mit bis zu 100 Prozent Aktienquote und ein vorkonfiguriertes Standarddepot. Für alle zertifizierten Verträge gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten jährlich – im Gesetzgebungsverfahren von ursprünglich 1,5 Prozent verschärft.

Damit endet eine Abwägung, die bisher unvermeidbar war: Wer staatliche Förderung wollte, musste die Renditebremse der Beitragsgarantie hinnehmen; wer renditeorientiert anlegen wollte, verzichtete auf die Zulagen. Ab 2027 gibt es beides in einem Produkt.

Die Förderung im Überblick

Förderbaustein Höhe
Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr 50 Prozent = bis 180 Euro
Zulage auf 360,01 bis 1.800 Euro 25 Prozent = bis 360 Euro
Grundzulage maximal 540 Euro pro Jahr
Kinderzulage je Kind 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag
Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren 200 Euro einmalig

Ein Rechenbeispiel: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr – 150 Euro im Monat – fließen 180 Euro aus der ersten und 360 Euro aus der zweiten Stufe, zusammen die volle Grundzulage von 540 Euro. Wer weniger einzahlt, profitiert überproportional: Auf die ersten 360 Euro gibt es die Hälfte obendrauf, das entspricht 30 Euro monatlich.

Der Berufseinsteigerbonus ist im Zollkontext bemerkenswert: Wer nach dem mittleren Bildungsabschluss in den Vorbereitungsdienst eintritt, ist bei Übernahme häufig unter 25 – und damit in der Gruppe, für die der einmalige Bonus von 200 Euro vorgesehen ist.

Der Bundesbeamten-Punkt: die Einwilligungserklärung

Beamtinnen und Beamte sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar zulageberechtigt, ebenso wie Richter und Berufssoldaten. Neu einbezogen werden ab 2027 außerdem Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Es gibt jedoch eine Hürde, die ausschließlich Beamte betrifft. Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage berechnen kann, braucht sie die Besoldungsdaten. Bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten werden diese automatisch übermittelt. Bei Beamten nicht: Erforderlich ist eine ausdrückliche, fristgebundene Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle.

Und hier liegt der Unterschied für den Zoll: Als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter richtet sich diese Erklärung nicht an ein Landesamt für Besoldung und Versorgung, sondern an die für den Bund zuständige Besoldungsstelle. Wer Ratgeber liest, die sich an Landesbeamte richten – Lehrkräfte, Landespolizei – findet dort die falsche Adresse. Klären Sie den zuständigen Ansprechpartner im Zweifel über Ihre Personalstelle.

Wird die Frist versäumt, entfällt die Förderung für den betreffenden Zeitraum; eine Wiedereinsetzung gelingt nur unter engen Voraussetzungen. In der Praxis ist das der häufigste Grund dafür, dass Beamte trotz laufendem Vertrag ohne Zulage bleiben. Reichen Sie die Einwilligung deshalb direkt nach Vertragsabschluss ein und bewahren Sie einen Eingangsnachweis auf.

Laufbahn beachten: nicht jeder Zollbeamte geht mit 67

Der Zoll umfasst sowohl Verwaltungslaufbahnen als auch Tätigkeiten im Vollzugsdienst. Für die Vorsorgeplanung ist das erheblich, denn der Anlagehorizont hängt am voraussichtlichen Ruhestandsbeginn – und der fällt je nach Laufbahn unterschiedlich aus. Wer im Vollzugsdienst eine besondere Altersgrenze hat, erreicht zudem seltener die 40 anrechenbaren Dienstjahre, die für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent nötig sind.

Bevor Sie einen Sparbetrag festlegen, sollten Sie deshalb zwei Dinge klären: welche Altersgrenze für Ihre Laufbahn gilt und wie viele anrechenbare Dienstjahre Sie bis dahin erreichen. Eine Einordnung der Versorgungshöhe gibt der Ratgeber Pension des Zollbeamten; zum vorzeitigen Ausscheiden siehe Dienstunfähigkeit und Ruhestand.

Bestehende Riester-Verträge

Ab dem 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter – ohne Kündigung, ohne Zwangsumstellung, ohne Wertverlust des Angesparten.

Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist auf Antrag möglich, aber einmalig und unwiderruflich. Beim bisherigen Anbieter dürfen höchstens 150 Euro berechnet werden, beim neuen einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr; erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Die Abwägung im Einzelnen: Riester behalten oder wechseln?

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Altersgrenzen und Versorgungsregeln für Bundesbeamte richten sich nach dem Bundesrecht in seiner jeweils geltenden Fassung. Amtliche Informationen zur Reform: Bundesfinanzministerium.

Häufige Fragen

Sind Zollbeamte beim Altersvorsorgedepot zulageberechtigt?

Ja. Beamtinnen und Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt und können die staatliche Förderung vollständig nutzen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, dass die Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden dürfen.

Wohin geht die Einwilligungserklärung beim Zoll?

Zollbeamte sind Bundesbeamte. Die Erklärung richtet sich deshalb an die für den Bund zuständige Besoldungsstelle, nicht an ein Landesamt für Besoldung und Versorgung. Ratgeber, die sich an Landesbeamte wie Lehrkräfte oder Landespolizei richten, nennen hier die falsche Stelle. Den konkreten Ansprechpartner nennt Ihre Personalstelle.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt keine Zwangsumstellung und keine Entwertung des angesparten Kapitals. Nur neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich; ein freiwilliger Wechsel ist einmalig und unwiderruflich.

Spielt meine Laufbahn eine Rolle?

Ja, für die Planung. Der Zoll umfasst Verwaltungslaufbahnen und Tätigkeiten im Vollzugsdienst mit unterschiedlichen Altersgrenzen. Davon hängt ab, wie lang der Anlagehorizont ist und ob die 40 anrechenbaren Dienstjahre für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht werden. An der Förderhöhe ändert die Laufbahn dagegen nichts.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ab dem 1. Januar 2027. Vorher gibt es keine zertifizierten Produkte, deren Konditionen sich vergleichen ließen. Die Zeit bis dahin lässt sich nutzen, um die eigene Versorgungslücke zu klären und bestehende Verträge zu sichten.



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