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Reisekosten und Trennungsgeld bei Versetzung
Im Dienst · 17. Juni 2026

Reisekosten und Trennungsgeld bei Versetzung

Welche Erstattungen dir bei dienstlichen Reisen und Versetzungen zustehen – von Reisekosten bis Trennungsgeld.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

Wer dienstlich reist oder versetzt wird, bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld federn finanzielle Belastungen ab. Was dir zusteht, klären wir hier.

Reisekosten

Für Dienstreisen werden Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach festen Sätzen erstattet. Voraussetzung ist die Genehmigung und korrekte Abrechnung der Reise.

Umzugskosten und Trennungsgeld

Bei dienstlich veranlasstem Umzug werden Umzugskosten erstattet. Wer noch nicht umzieht, aber am neuen Ort arbeitet, kann Trennungsgeld erhalten – als Ausgleich für die doppelte Haushaltsführung.

Antrag nicht vergessen

Erstattungen musst du beantragen und belegen. Hebe Belege auf und reiche sie fristgerecht ein – so bekommst du, was dir zusteht.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld bei Versetzung?

Bei dienstlich veranlasster Versetzung werden Umzugskosten erstattet, und Trennungsgeld ist möglich.

Werden Dienstreisen bezahlt?

Ja, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach festen Sätzen erstattet.

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