
EORI-Nummer beantragen: Wer sie braucht und wie es geht
Die EORI-Nummer ist der Schlüssel zur Zollabwicklung in der EU. Wer sie braucht, wie der Antrag bei der Generalzolldirektion abläuft, was er kostet und wie lange er dauert.
Was ist die EORI-Nummer?
Wer in Deutschland Waren aus einem Drittland einführt oder dorthin ausführt, kommt an einer Abkürzung nicht vorbei: EORI. Das Kürzel steht für Economic Operators‘ Registration and Identification, zu Deutsch die Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Dahinter verbirgt sich eine EU-weit eindeutige Kennnummer, mit der die Zollbehörden jeden Importeur und Exporteur zweifelsfrei zuordnen können. Sie ist gewissermaßen die Steuernummer des Außenhandels: Ohne sie nimmt der Zoll keine elektronische Zollanmeldung an.
Die EORI-Nummer ist in der gesamten Europäischen Union gültig. Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt sie einmal und nutzt sie für sämtliche Zollvorgänge im Unionsgebiet. In Deutschland beginnt die Nummer immer mit dem Länderkürzel „DE“, gefolgt von einer Ziffernfolge. Sie ersetzt die früher gebräuchliche Zollnummer und ist heute die zentrale Voraussetzung für jede Form der gewerblichen Zollabwicklung.
Wozu die Zollbehörden die Nummer nutzen
Die EORI-Nummer zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Zollvorgang. Sie steht in der Einfuhr- und Ausfuhranmeldung, sie taucht in den summarischen Anmeldungen auf, und sie verbindet die Zollverfahren eines Beteiligten miteinander. So kann der Zoll Risikoanalysen durchführen, Bewilligungen zuordnen und im Nachhinein nachvollziehen, welcher Wirtschaftsbeteiligte welche Waren bewegt hat. Für Unternehmen, die etwa ein vereinfachtes Verfahren oder den Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) anstreben, ist die EORI-Nummer die Grundlage, auf der diese weiteren Bewilligungen aufbauen. Ohne sie lässt sich keine dieser Vereinfachungen beantragen.
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Die Grundregel ist einfach: Jede Person oder jedes Unternehmen, das gegenüber dem Zoll eine Zollanmeldung abgibt, braucht eine EORI-Nummer. In der Praxis betrifft das vor allem den gewerblichen Bereich.
Unternehmen und Selbstständige
Ein Onlinehändler, der Waren aus China importiert, ein Maschinenbauer, der Anlagen in die USA exportiert, oder ein Handwerksbetrieb, der gelegentlich Spezialwerkzeug aus der Schweiz bezieht – sie alle benötigen eine EORI-Nummer. Schon eine einzige gewerbliche Ein- oder Ausfuhr löst die Pflicht aus. Auch wer die Zollabwicklung an einen Dienstleister wie einen Paketdienst oder eine Spedition auslagert, braucht in vielen Fällen eine eigene EORI-Nummer, weil die Anmeldung im Namen des Wirtschaftsbeteiligten erfolgt.
Privatpersonen
Privatpersonen brauchen in aller Regel keine EORI-Nummer. Wer einmal im Jahr ein Paket aus den USA bestellt oder aus dem Urlaub ein Souvenir mitbringt, gibt keine förmliche Zollanmeldung im eigenen Namen ab. Erst wenn eine Privatperson regelmäßig – als Faustregel gilt: mehr als zehn Zollanmeldungen pro Jahr – am Warenverkehr mit Drittländern teilnimmt, wird eine EORI-Nummer erforderlich. Das kann etwa bei privaten Vielimporteuren oder Sammlern der Fall sein.
So läuft der Antrag ab
Zuständig für die Vergabe und Verwaltung der EORI-Nummern in Deutschland ist die Generalzolldirektion (GZD) mit Dienstort Dresden. Der Antrag erfolgt heute digital über das Zoll-Portal. Wer noch kein Benutzerkonto hat, registriert sich zunächst unter zoll-portal.de und beantragt die Nummer anschließend im eingeloggten Bereich. Ab dem 1. Oktober 2026 wird der Online-Weg über das Zoll-Portal verpflichtend; der frühere schriftliche Antrag per Formular 0870a verliert dann nach und nach an Bedeutung.
| Schritt | Was zu tun ist | Hinweis |
|---|---|---|
| 1. Vorbereiten | Firmendaten, Steuernummer/USt-IdNr. und Handelsregisterauszug bereithalten | Daten müssen mit dem Register übereinstimmen |
| 2. Konto anlegen | Im Zoll-Portal (zoll-portal.de) registrieren und Organisation anlegen | Identifizierung per ELSTER-Zertifikat oder BundID |
| 3. Antrag stellen | EORI-Stammdatenantrag ausfüllen und absenden | Ab 01.10.2026 verpflichtend online |
| 4. Prüfung | Generalzolldirektion (Dresden) prüft die Angaben | Rückfragen werden über das Portal gestellt |
| 5. Erhalt | EORI-Nummer wird mitgeteilt und ist sofort nutzbar | Nummer beginnt mit „DE“ |
Kosten und Bearbeitungsdauer
Ein wichtiger Punkt vorweg: Die Beantragung der EORI-Nummer beim Zoll ist kostenlos. Es gibt keine Gebühr und keine wiederkehrenden Kosten. Vorsicht ist allerdings bei kommerziellen Dienstleistern geboten, die im Internet die „Beantragung der EORI-Nummer“ als kostenpflichtigen Service anbieten – hier werden teils zwischen 50 und mehrere Hundert Euro verlangt für etwas, das beim Zoll gratis ist.
Die Bearbeitung eines vollständigen Online-Antrags dauert in der Regel nur wenige Werktage, häufig zwischen drei und sieben Tagen. Schriftliche Anträge per Formular nahmen früher bis zu drei Wochen in Anspruch – ein weiterer Grund, den digitalen Weg zu wählen. Wer den Import zeitlich plant, sollte die Nummer also rund eine bis zwei Wochen vor der ersten Sendung beantragen.
Praxisbeispiel: Der startende Onlinehändler
Lena gründet einen kleinen Onlineshop für Outdoor-Ausrüstung und möchte ihre erste Charge Rucksäcke direkt bei einem Hersteller in Vietnam ordern. Der Warenwert liegt bei 4.200 Euro. Bevor die Ware den Hamburger Hafen erreicht, beauftragt Lena einen Zollagenten mit der Einfuhranmeldung. Dieser fragt als Erstes nach ihrer EORI-Nummer – denn ohne sie kann die Anmeldung im IT-System des Zolls nicht erfasst werden.
Lena legt im Zoll-Portal ein Konto für ihr Einzelunternehmen an, identifiziert sich über ihr ELSTER-Zertifikat und stellt den EORI-Antrag. Nach vier Werktagen erhält sie ihre Nummer im Format „DE“ plus Ziffernfolge. Sie gibt sie an den Zollagenten weiter, der die Einfuhranmeldung abschließt. Für die korrekte Einreihung der Rucksäcke benötigt der Agent zusätzlich die passende Zolltarifnummer, und auf die Sendung fällt neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer an. Mit der einmal vergebenen EORI-Nummer kann Lena künftig jede weitere Einfuhr abwickeln – die Registrierung gilt unbegrenzt.
Was die EORI-Nummer nicht ist
Die EORI-Nummer wird gelegentlich mit anderen Kennungen verwechselt. Sie ist nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), auch wenn beide im Außenhandel gebraucht werden. Sie ist außerdem keine Genehmigung und kein Zollkonto: Sie identifiziert lediglich den Beteiligten, sagt aber nichts darüber aus, welche Waren zollfrei sind oder welche Abgaben anfallen. Für die Höhe von Zollgebühren ist allein die Ware und ihre Tarifnummer maßgeblich.
Wer regelmäßig importiert, sollte die Nummer sorgfältig verwalten und Stammdatenänderungen – etwa einen Firmensitzwechsel – zeitnah im Zoll-Portal melden. So bleibt die Zollabwicklung reibungslos und Verzögerungen an der Grenze werden vermieden.
Häufige Stolpersteine beim Antrag
In der Praxis scheitern Anträge selten am Verfahren selbst, sondern an Kleinigkeiten. Stimmen die im Antrag eingetragenen Stammdaten nicht exakt mit dem Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung überein – etwa bei der Schreibweise des Firmennamens oder der Rechtsform –, kommt es zu Rückfragen und Verzögerungen. Ebenso häufig wird die EORI-Nummer zu spät beantragt: Wenn die Ware bereits im Hafen liegt, läuft die Standzeit, während der Antrag noch geprüft wird. Sinnvoll ist es daher, die Registrierung gleich bei der Gründung oder spätestens bei der Planung des ersten Imports anzustoßen. Wer einen Zollagenten oder eine Spedition beauftragt, sollte vorab klären, ob im konkreten Fall eine eigene EORI-Nummer nötig ist oder ob die Anmeldung über die Nummer des Dienstleisters läuft – das hängt davon ab, in wessen Namen die Zollanmeldung abgegeben wird.
Häufige Fragen
Kostet die EORI-Nummer etwas?
Nein. Die Beantragung und Nutzung der EORI-Nummer beim Zoll ist vollständig kostenlos. Kostenpflichtige Angebote externer Dienstleister sind unnötig – der Antrag lässt sich direkt im Zoll-Portal selbst stellen.
Wie lange dauert die Beantragung?
Ein vollständiger Online-Antrag über das Zoll-Portal wird in der Regel innerhalb von drei bis sieben Werktagen bearbeitet. Planen Sie die Beantragung daher rund ein bis zwei Wochen vor Ihrer ersten geplanten Ein- oder Ausfuhr ein.
Brauche ich als Privatperson eine EORI-Nummer?
In der Regel nicht. Wer nur gelegentlich privat im Drittland bestellt, gibt keine eigene Zollanmeldung ab. Erst bei regelmäßiger Teilnahme am Warenverkehr – Faustregel: mehr als zehn Zollanmeldungen pro Jahr – wird eine EORI-Nummer erforderlich.
Wer vergibt die EORI-Nummer in Deutschland?
Zuständig ist die Generalzolldirektion (GZD) mit Dienstort Dresden. Der Antrag läuft über das Zoll-Portal unter zoll-portal.de; ab dem 1. Oktober 2026 ist dieser Online-Weg verpflichtend.
Gilt die EORI-Nummer in der ganzen EU?
Ja. Eine in Deutschland vergebene EORI-Nummer ist unionsweit gültig. Sie beantragen sie nur einmal in Ihrem Sitzland und verwenden sie für Zollvorgänge in der gesamten Europäischen Union.