Zollrechner: Einfuhrabgaben (Zoll & Einfuhrumsatzsteuer) online berechnen
Zollrechner: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern nach Warenwert, Versand und Warenart schätzen.
Mit dem Zollrechner schätzt du die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für eine Bestellung aus einem Nicht-EU-Land – einfach Warenwert, Versandkosten und Warenkategorie eingeben.
So funktioniert der Zollrechner
Bei Bestellungen aus Drittländern (z. B. China, USA, UK) fallen beim Import zwei Abgaben an: Zoll (abhängig von Warenart und -wert) und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, in der Regel 19 %, bei Büchern und Lebensmitteln 7 %). Der Rechner kombiniert beide zu einer Schnell-Schätzung.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: die Grundregeln
- Bis 150 € Warenwert: in der Regel zollfrei – aber Einfuhrumsatzsteuer fällt trotzdem an (seit Juli 2021 ab dem ersten Euro).
- Über 150 € Warenwert: zusätzlich Zoll nach dem jeweiligen Zollsatz der Warenart.
- Bemessung: Zoll auf Warenwert + Versand; die EUSt auf Warenwert + Versand + Zoll.
- Sonderwaren: Alkohol, Tabak, Kaffee und Parfüm unterliegen zusätzlichen Verbrauchsteuern und eigenen Regeln.
Wichtiger Hinweis
Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr. Der tatsächliche Zollsatz richtet sich nach der genauen Wareneinreihung im Zolltarif (TARIC) und der Prüfung durch den Zoll. Die 150-€-Zollfreigrenze soll im Zuge einer EU-Zollreform 2026 angepasst werden – maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des Zolls.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag muss ich Zoll zahlen?
Zoll fällt in der Regel erst ab einem Warenwert von über 150 € an. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen bereits ab dem ersten Euro erhoben.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Sie entspricht der Mehrwertsteuer: in der Regel 19 %, für Bücher, Zeitschriften und Lebensmittel 7 %. Bemessungsgrundlage ist der Warenwert inklusive Versand und Zoll.
Zählen die Versandkosten mit?
Ja. Die Versandkosten gehören zum Zollwert und fließen sowohl in die Zoll- als auch in die EUSt-Berechnung ein.
Ist der berechnete Betrag verbindlich?
Nein. Es ist eine Schätzung. Der genaue Betrag hängt von der Wareneinreihung im Zolltarif und der Prüfung durch den Zoll ab.