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Zoll bei der Einreise aus den USA: Pakete, Freimengen & Gebühren
Zollabwicklung · 30. Juni 2026

Zoll bei der Einreise aus den USA: Pakete, Freimengen & Gebühren

Was bei der Rückkehr aus den USA und bei Paketen aus Amerika anfällt: Reisefreimengen für Waren, Tabak und Alkohol, Wertschwellen für Sendungen und die wichtige Änderung bei der Zollfreigrenze ab Juli 2026.

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Die USA sind aus Zollsicht ein Drittland

So eng die wirtschaftlichen Beziehungen auch sind: Die Vereinigten Staaten gehören nicht zur Europäischen Union und zählen damit zollrechtlich zum Drittland. Wer aus den USA nach Deutschland zurückkehrt oder sich ein Paket aus Amerika schicken lässt, muss deshalb die Regeln für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten beachten. Anders als bei einer Reise innerhalb der EU gelten feste Mengen- und Wertgrenzen, ab denen Einfuhrabgaben fällig werden. Wer sie kennt, vermeidet böse Überraschungen am Flughafen oder beim Paketboten.

Dabei lohnt es sich, zwei Situationen sauber zu trennen: das, was Sie persönlich im Reisegepäck mitbringen, und das, was Ihnen als Sendung zugestellt wird. Für beides gelten unterschiedliche Regeln. Im Reisegepäck zählt eine großzügige Wertfreigrenze, bei Sendungen kommt es dagegen allein auf den Warenwert und – seit 2026 – auf eine neue Pauschalregelung an. Beide Wege werden im Folgenden getrennt erklärt.

Reisefreimengen bei der Rückkehr aus den USA

Reisende dürfen Waren bis zu einem bestimmten Gesamtwert abgaben- und anmeldefrei nach Deutschland mitbringen. Im Flug- und Seeverkehr – also für die typische USA-Reise per Flugzeug – liegt diese Wertfreigrenze bei 430 Euro pro Person. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein reduzierter Wert von 175 Euro. Wichtig: Diese Freigrenze gilt für Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk, nicht für gewerbliche Importe.

Wird der Warenwert überschritten, sind grundsätzlich für den gesamten Wert der betreffenden Ware Einfuhrabgaben zu zahlen – nicht nur für den übersteigenden Teil. Für Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro über der Freigrenze kann ein pauschaler Abgabensatz von 17,5 Prozent angesetzt werden, was die Abwicklung vereinfacht.

Tabak und Alkohol: eigene Mengengrenzen

Für Genussmittel gelten unabhängig vom Wert gesonderte Mengen. Sie dürfen erst ab einem bestimmten Alter eingeführt werden – bei Tabak und Alkohol ab 17 Jahren. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Freimengen für die Einreise aus einem Drittland wie den USA.

Kategorie Abgabenfreie Menge (ab 17 Jahren)
Warenwert (Flug-/Seereise) bis 430 € (unter 15 Jahre: 175 €)
Zigaretten 200 Stück
Zigarillos 100 Stück
Zigarren 50 Stück
Rauchtabak 250 g
Spirituosen über 22 % vol 1 Liter
Alkohol bis 22 % vol 2 Liter
nicht schäumender Wein 4 Liter
Bier 16 Liter

Die Tabakmengen lassen sich anteilig kombinieren. Wer die Freimengen überschreitet, muss die Waren beim Zoll anmelden – dafür ist im Flughafen der rote Ausgang vorgesehen. Wer nichts zu verzollen hat, nutzt den grünen Ausgang.

Pakete aus den USA: Was bei Sendungen anfällt

Anders als beim Reisegepäck gibt es bei bestellten oder zugeschickten Waren keine 430-Euro-Freigrenze. Hier kommt es auf den Warenwert der Sendung an – und 2026 ändern sich die Regeln grundlegend.

Die wichtige Änderung ab 1. Juli 2026

Bis zum 30. Juni 2026 galt: Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro waren zollfrei, Einfuhrumsatzsteuer fiel aber bereits an. Diese 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt jedoch zum 1. Juli 2026. Für E-Commerce-Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert bis 150 Euro wird übergangsweise ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warengruppe erhoben – die Warengruppe richtet sich nach der sechsstelligen Tarifnummer (HS-Code). Enthält ein Paket also mehrere unterschiedliche Warenarten, kann die Pauschale mehrfach anfallen. Diese Übergangsregelung gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028.

Einfuhrumsatzsteuer schon ab dem ersten Cent

Unabhängig vom Zoll ist die Einfuhrumsatzsteuer schon seit dem 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent fällig – die frühere 22-Euro-Bagatellgrenze wurde damals abgeschafft. Das bedeutet: Selbst auf ein günstiges Paket aus den USA fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent (bzw. ermäßigt 7 Prozent) an. Wie sich diese Steuer genau berechnet, erklärt der Beitrag zur Einfuhrumsatzsteuer. Übersteigt der Warenwert 150 Euro, kommt zusätzlich der reguläre, warenabhängige Zollsatz hinzu, der über die Zolltarifnummer bestimmt wird.

Praxisbeispiel: Sneaker für 200 US-Dollar

Tom bestellt im August 2026 ein Paar limitierte Sneaker bei einem US-Shop. Der Kaufpreis beträgt 200 US-Dollar, umgerechnet rund 185 Euro, dazu kommen 30 Euro Versand. Weil die Sendung den Wert von 150 Euro übersteigt, fällt der reguläre Zollsatz für Schuhe an (bei Lederschuhen häufig rund 8 Prozent). Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent erhoben.

Die Berechnung läuft gestaffelt: Zunächst wird der Zoll auf den Warenwert plus Fracht berechnet, anschließend die Einfuhrumsatzsteuer auf die Summe aus Warenwert, Fracht und Zoll. Grob überschlagen zahlt Tom auf seine rund 215 Euro Gesamtwert etwa 17 Euro Zoll und rund 44 Euro Einfuhrumsatzsteuer – die Sneaker werden also spürbar teurer als der reine Kaufpreis. Der Paketdienst streckt die Abgaben oft vor und stellt zusätzlich ein Auslagepauschale in Rechnung. Wer den genauen Betrag im Voraus wissen will, findet im Beitrag Zollgebühren berechnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Worauf Sie achten sollten

Der häufigste Fehler ist die Annahme, kleine Pakete aus den USA seien generell abgabenfrei. Das war schon vor 2026 falsch und ist es nach dem Wegfall der Zollfreigrenze erst recht. Achten Sie außerdem darauf, dass dem Paket eine korrekte Zollinhaltserklärung beiliegt: Fehlt sie oder ist der Wert zu niedrig angegeben, drohen Verzögerungen oder eine Schätzung durch den Zoll. Für bestimmte Waren – etwa Lebensmittel, Markenartikel oder Elektronik – können zusätzliche Beschränkungen gelten. Im Zweifel lohnt der Blick auf die amtlichen Hinweise unter zoll.de.

Wie die Sendung praktisch abgewickelt wird

In den meisten Fällen müssen Sie sich um die Förmlichkeiten nicht selbst kümmern. Transportiert ein Paketdienst die Sendung, übernimmt dieser die Zollanmeldung und stellt Ihnen die Abgaben zusammen mit einer Bearbeitungs- oder Auslagepauschale in Rechnung. Kommt das Paket über die Deutsche Post beziehungsweise den postalischen Weg, erhalten Sie unter Umständen eine Benachrichtigung und müssen die Sendung beim zuständigen Zollamt vorführen oder online über das Verfahren der Generalzolldirektion abfertigen. Bewahren Sie in jedem Fall die Bestellbestätigung und den Zahlungsbeleg auf: Der Zoll legt der Berechnung den tatsächlich gezahlten Preis zugrunde, und ein Nachweis verhindert, dass der Wert geschätzt und damit häufig zu hoch angesetzt wird.

Verbote und Beschränkungen nicht unterschätzen

Neben den Abgaben gilt es, Einfuhrverbote im Blick zu behalten. Bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs, etwa Fleisch- und Milchprodukte, dürfen aus den USA gar nicht oder nur eingeschränkt eingeführt werden. Auch bei Markenartikeln ist Vorsicht geboten: Plagiate werden vom Zoll beschlagnahmt. Wer ein elektronisches Gerät aus den USA mitbringt, sollte zudem bedenken, dass es für den deutschen Markt zugelassen und mit der hiesigen Netzspannung kompatibel sein muss. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Warenwert und damit auch dann, wenn die Sendung innerhalb der Freimengen bleibt.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich aus den USA zollfrei mitbringen?

Bei Flug- und Seereisen liegt die Wertfreigrenze für mitgebrachte Waren bei 430 Euro pro Person (unter 15 Jahren 175 Euro). Für Tabak und Alkohol gelten zusätzlich eigene Mengengrenzen, etwa 200 Zigaretten oder 1 Liter Spirituosen über 22 Volumenprozent.

Sind kleine Pakete aus den USA zollfrei?

Nein. Einfuhrumsatzsteuer fällt seit Juli 2021 schon ab dem ersten Cent an. Die 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt zudem zum 1. Juli 2026; stattdessen wird für Sendungen bis 150 Euro übergangsweise ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warengruppe erhoben.

Was ändert sich beim Zoll ab Juli 2026?

Die bisherige Zollfreiheit für Sendungen bis 150 Euro Warenwert entfällt zum 1. Juli 2026. Für solche E-Commerce-Sendungen aus Drittländern gilt dann ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warengruppe (sechsstelliger HS-Code), zunächst befristet bis 1. Juli 2028.

Wie wird die Abgabe auf ein US-Paket berechnet?

Zunächst wird – sofern der Warenwert 150 Euro übersteigt – der warenabhängige Zoll auf Warenwert plus Fracht berechnet. Auf die Summe aus Warenwert, Fracht und Zoll fallen dann 19 Prozent (bzw. ermäßigt 7 Prozent) Einfuhrumsatzsteuer an.

Muss ich am Flughafen etwas anmelden?

Wenn Sie die Reisefreimengen überschreiten, ja. Nutzen Sie dann den roten Ausgang und melden Sie die Waren beim Zoll an. Bleiben Sie innerhalb der Freimengen, gehen Sie durch den grünen Ausgang.



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