
Reisekosten und Trennungsgeld bei Versetzung
Welche Erstattungen dir bei dienstlichen Reisen und Versetzungen zustehen – von Reisekosten bis Trennungsgeld.
Wer dienstlich reist oder versetzt wird, bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld federn finanzielle Belastungen ab. Was dir zusteht, klären wir hier.
Reisekosten
Für Dienstreisen werden Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach festen Sätzen erstattet. Voraussetzung ist die Genehmigung und korrekte Abrechnung der Reise.
Umzugskosten und Trennungsgeld
Bei dienstlich veranlasstem Umzug werden Umzugskosten erstattet. Wer noch nicht umzieht, aber am neuen Ort arbeitet, kann Trennungsgeld erhalten – als Ausgleich für die doppelte Haushaltsführung.
Antrag nicht vergessen
Erstattungen musst du beantragen und belegen. Hebe Belege auf und reiche sie fristgerecht ein – so bekommst du, was dir zusteht.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld bei Versetzung?
Bei dienstlich veranlasster Versetzung werden Umzugskosten erstattet, und Trennungsgeld ist möglich.
Werden Dienstreisen bezahlt?
Ja, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach festen Sätzen erstattet.