Unabhängig · werbefrei · quellengeprüft
Dienstunfall und Unfallfürsorge im Zolldienst
Recht · 17. Juni 2026

Dienstunfall und Unfallfürsorge im Zolldienst

Was als Dienstunfall im Zoll gilt, wie die Unfallfürsorge greift und warum zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Andreas Rothermund
1 Min Lesezeit

Der Zolldienst kann körperlich fordernd und im Außendienst riskant sein. Was als Dienstunfall zählt und wie der Dienstherr dann für dich einsteht, solltest du kennen – am besten, bevor etwas passiert.

Was ein Dienstunfall ist

Ein Dienstunfall ist ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis in Ausübung des Dienstes, das zu einem Körperschaden führt – etwa bei einer Kontrolle oder im Außendienst.

Die Unfallfürsorge

Als Beamtin oder Beamter hast du Anspruch auf Heilbehandlung, ggf. Unfallausgleich und im schweren Fall Unfallruhegehalt. Voraussetzung ist die fristgerechte Meldung – melde jeden Vorfall sofort.

Warum zusätzlich absichern

Die Unfallfürsorge greift bei Dienstunfällen, nicht bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit oder Freizeitunfällen. Eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung schließt diese Lücke.

Häufige Fragen

Muss ich Unfälle melden?

Ja, unverzüglich und vollständig – nur so ist die Anerkennung als Dienstunfall gesichert.

Reicht die Unfallfürsorge?

Für Dienstunfälle ja; bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ist private Vorsorge sinnvoll.

Nach oben scrollen