Unabhängig · werbefrei · quellengeprüft
Drei unbeschriftete Pakete, Klebeband, Schnur und Schere auf einem Packtisch am Fenster
Zollabwicklung · 30. Juni 2026

Zollinhaltserklaerung CN22/CN23 richtig ausfuellen

Wann Sie eine CN22- und wann eine CN23-Zollinhaltserklaerung brauchen, welche Felder korrekt ausgefuellt werden muessen und welche Fehler zu Verzoegerungen fuehren – mit Praxisbeispiel fuer den Versand in die USA.

Andreas Rothermund
7 Min Lesezeit

Wer ein Paket aus der EU in ein Drittland verschickt – etwa in die USA, die Schweiz oder nach Grossbritannien –, muss dem Zoll mitteilen, was in der Sendung steckt. Dafuer dient die Zollinhaltserklaerung in Form der Formulare CN22 und CN23. Sie sind Teil des Weltpostvertrags und werden vom Zoll des Bestimmungslandes ausgewertet. Werden sie falsch oder unvollstaendig ausgefuellt, drohen Verzoegerungen, Ruecksendungen oder Bussgelder. Dieser Ratgeber zeigt, welches Formular wann noetig ist und wie Sie es korrekt ausfuellen.

Was ist eine Zollinhaltserklaerung?

Die Zollinhaltserklaerung ist ein standardisiertes Formular, das aussen am Paket angebracht wird. Es informiert die Zollbehoerde im Empfangsland ueber Inhalt, Wert, Gewicht und Ursprung der Waren. Auf dieser Grundlage entscheidet der Zoll, ob und in welcher Hoehe Einfuhrabgaben anfallen. Fuer Sendungen ins EU-Ausland (Drittland) ist die Erklaerung Pflicht – egal ob Privatperson oder Unternehmen.

Die Formulare CN22 und CN23 gehen auf den Weltpostvertrag zurueck und sind international einheitlich. In Deutschland erhalten Sie sie kostenlos in jeder Postfiliale; beim Versand ueber die Onlinefrankierung eines Dienstleisters werden sie automatisch erzeugt und ausgefuellt. Die Angaben werden ueblicherweise auf Deutsch, Englisch oder Franzoesisch gemacht, damit der Zoll im Zielland sie lesen kann. Anzubringen ist das Formular gut sichtbar aussen am Paket – bei der CN23 steckt es meist in einer durchsichtigen Klebetasche zusammen mit dem Versandschein. Fehlt die Erklaerung oder ist sie unvollstaendig, kann die Sendung im Zielland aufgehalten, zurueckgeschickt oder im Extremfall eingezogen werden. Eine sorgfaeltige Erklaerung ist also nicht nur Pflicht, sondern liegt im eigenen Interesse des Absenders.

CN22 oder CN23 – welches Formular?

Welches Formular Sie benoetigen, haengt von Wert und Gewicht der Sendung ab. Die Wertgrenze leitet sich aus 300 Sonderziehungsrechten (SZR) ab und entspricht derzeit rund 425 Euro.

Kriterium CN22 CN23
Warenwert bis ca. 425 Euro ueber ca. 425 Euro
Gewicht in der Regel bis 2 kg alle Pakete darueber
Umfang kleines Aufklebe-Formular ausfuehrliches Formular, oft mit Versandschein CP71
Anwendung kleine Sendungen, Warenmuster Pakete, hochwertige Sendungen

Im Zweifel gilt: Bei hoeherem Wert oder schwereren Sendungen verwenden Sie die ausfuehrlichere CN23. Viele Versanddienstleister erstellen das passende Formular automatisch, wenn Sie das Paket online frankieren. Beachten Sie zudem, dass einige Ziellaender unabhaengig vom Wert grundsaetzlich eine CN23 verlangen – die Vorgaben des Empfangslandes haben Vorrang. Reine Dokumentensendungen ohne Warenwert (etwa Vertraege oder Briefe) benoetigen in der Regel keine Zollinhaltserklaerung.

Die wichtigsten Felder richtig ausfuellen

Entscheidend ist eine konkrete, wahrheitsgemaesse Inhaltsbeschreibung. Allgemeine Angaben wie „Geschenk“ oder „Gift“ reichen nicht – der Zoll muss die Ware einordnen koennen.

Feld Was eintragen
Inhaltsbeschreibung genaue Bezeichnung je Artikel, z. B. „1 Herren-Baumwoll-T-Shirt“
Menge und Gewicht Stueckzahl und Gewicht je Position
Wert tatsaechlicher Warenwert in Euro (oder Landeswaehrung)
Zolltarifnummer (HS-Code) sechsstelliger HS-Code je Warenart
Ursprungsland Land, in dem die Ware hergestellt wurde
Sendungskategorie Geschenk, Warenmuster, Handelsware, Dokumente oder Ruecksendung
Unterschrift und Datum zwingend, sonst ungueltig

Den passenden HS-Code finden Sie ueber den Elektronischen Zolltarif. Er beschleunigt die Abfertigung erheblich.

Privatperson oder Gewerbe?

Privatpersonen, die ein Geschenk oder gebrauchte Gegenstaende verschicken, kreuzen die entsprechende Kategorie an und geben einen realistischen Wert an. Bei echten Geschenken zwischen Privatpersonen gibt es in vielen Ziellaendern eine niedrige Wertgrenze, bis zu der keine Einfuhrabgaben anfallen – in der EU liegt sie beim Empfang etwa bei 45 Euro. Massgeblich ist aber stets das Recht des Empfangslandes, nicht das deutsche. Unternehmen, die Handelsware versenden, benoetigen zusaetzlich eine EORI-Nummer und in vielen Faellen eine Handelsrechnung (Pro-forma- oder Handelsrechnung), die der Sendung in mehrfacher Ausfertigung beiliegt. Auch bei gewerblichem Versand muss der Wert dem tatsaechlichen Verkaufspreis entsprechen. Zu beachten ist ausserdem, dass manche Waren – etwa Lebensmittel, Akkus, Kosmetik oder Fluessigkeiten – Versandbeschraenkungen unterliegen oder im Zielland verboten sein koennen.

Sonderfaelle: Ruecksendungen und Reparaturen

Nicht jede Sendung ist ein Verkauf. Schicken Sie eine Ware zur Reparatur ins Ausland oder senden Sie ein im Ausland gekauftes Produkt zurueck, kreuzen Sie die Kategorie „Ruecksendung“ an und vermerken den Zweck (etwa „Reparatur, kein Verkauf“). Das ist wichtig, damit bei der spaeteren Rueckkehr der reparierten Ware nicht erneut der volle Wert verzollt wird. Bewahren Sie in solchen Faellen die Originalbelege auf – sie dienen als Nachweis gegenueber dem Zoll. Auch fuer Warenmuster ohne Handelswert gibt es eine eigene Kategorie; ein symbolischer Wert sollte dennoch eingetragen werden, weil ein leeres Wertfeld regelmaessig zu Rueckfragen fuehrt.

Haeufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch unvollstaendige Angaben:

  • Zu vage Beschreibung: „Geschenk“ oder „Sample“ statt konkreter Artikelbezeichnung.
  • Falscher Wert: Ein zu niedrig angegebener Wert gilt als Falschdeklaration und kann zu Bussgeldern fuehren.
  • Fehlender HS-Code: Ohne Zolltarifnummer muss der Zoll die Ware selbst einreihen – das kostet Zeit.
  • Fehlende Unterschrift: Ohne Unterschrift und Datum ist das Formular ungueltig.
  • Handschrift unleserlich: Besser online ausfuellen, etwa ueber die Onlinefrankierung des Versanddienstleisters.
  • Falsche Sendungskategorie: Eine Handelsware als „Geschenk“ zu deklarieren, um Abgaben zu sparen, ist nicht zulaessig und kann teuer werden.
  • Waehrung vergessen: Den Wert immer mit Waehrungsangabe eintragen, damit der Zoll ihn korrekt umrechnen kann.

Die gute Nachricht: Fast alle dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn Sie sich vor dem Versand kurz Zeit nehmen und jede Position einzeln und ehrlich erfassen. Der Aufwand von wenigen Minuten beim Ausfuellen spart im Zweifel Tage an Verzoegerung im Zielland.

Praxisbeispiel: Paket in die USA

Herr B. moechte seinem Cousin in Texas ein gebrauchtes Fachbuch und ein neues T-Shirt schicken – Gesamtwert 60 Euro, Gewicht 1,2 kg. Da Wert und Gewicht unter den Grenzwerten liegen, genuegt eine CN22. Er traegt jede Position einzeln ein: „1 gebrauchtes Buch, 25 Euro“ und „1 Herren-Baumwoll-T-Shirt, 35 Euro“, ergaenzt die HS-Codes, das Ursprungsland und kreuzt „Geschenk“ an. Wichtig: Auch bei einem Geschenk muss der reale Wert stehen – in den USA gilt seit 2025 keine generelle Bagatellgrenze mehr, sodass dort Einfuhrabgaben anfallen koennen. Haette das Paket einen Wert ueber 425 Euro oder mehr als 2 kg, muesste Herr B. stattdessen eine CN23 samt Versandschein CP71 verwenden. Mit vollstaendiger, leserlicher Erklaerung passiert das Paket den Zoll dagegen ohne Rueckfragen.

Fazit: Sorgfalt spart Zeit und Aerger

Die Zollinhaltserklaerung ist kein laestiger Formalismus, sondern die Grundlage fuer eine reibungslose Abfertigung. Wer das richtige Formular waehlt, jeden Artikel konkret beschreibt, den realen Wert angibt und HS-Code sowie Ursprungsland ergaenzt, vermeidet die haeufigsten Stolperfallen. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie die Erklaerung digital ueber die Onlinefrankierung erstellen – das verhindert Lesefehler und sorgt dafuer, dass alle Pflichtfelder ausgefuellt sind.

Häufige Fragen

Wann brauche ich CN22, wann CN23?

Die CN22 genuegt fuer kleine Sendungen bis etwa 425 Euro Warenwert und in der Regel bis 2 kg. Die ausfuehrlichere CN23 (oft mit Versandschein CP71) ist fuer hoehere Werte und schwerere Pakete vorgesehen. Im Zweifel verwenden Sie die CN23.

Welche Angaben muss die Zollinhaltserklaerung enthalten?

Erforderlich sind eine genaue Inhaltsbeschreibung je Artikel, Menge und Gewicht, der tatsaechliche Warenwert, der HS-Code (Zolltarifnummer), das Ursprungsland, die Sendungskategorie sowie Unterschrift und Datum. Ohne Unterschrift ist das Formular ungueltig.

Reicht die Angabe Geschenk als Inhaltsbeschreibung?

Nein. Der Zoll muss die Ware einordnen koennen, deshalb ist eine konkrete Bezeichnung wie 1 Herren-Baumwoll-T-Shirt noetig. Selbst bei Geschenken muss der reale Warenwert angegeben werden – eine zu niedrige Angabe gilt als Falschdeklaration.

Brauche ich als Privatperson eine EORI-Nummer fuer den Versand?

Fuer den privaten Versand von Geschenken oder gebrauchten Gegenstaenden ist keine EORI-Nummer noetig. Unternehmen, die Handelsware in Drittlaender versenden, benoetigen dagegen eine EORI-Nummer und in der Regel eine Handelsrechnung.

Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?

Unvollstaendige oder unleserliche Erklaerungen fuehren zu Verzoegerungen, Rueckfragen oder Ruecksendungen. Ein bewusst zu niedrig angegebener Wert kann als Falschdeklaration geahndet werden und Bussgelder nach sich ziehen.



Nach oben scrollen